Beflaggung am Verfassungstag
Seit 1949 bildet das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland das Fundament der deutschen Demokratie. Am 23. Mai vor 74 Jahren fand in der Schlusssitzung des Parlamentarischen Rates die feierliche Verkündung der Verfassung statt. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Zuvor wurde das Grundgesetz nach neun Monaten intensiver Beratungen mit 53 Ja- gegenüber 12 Nein-Stimmen verabschiedet. Zum Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes wehen am Dienstag, 23. Mai 2023, die Europa-, die Bundes- und die Landesflagge am Kreishaus in Dietzenbach.
Vor dem Hintergrund des Zusammenbruchs der Weimarer Republik und den Erfahrungen des Nationalsozialismus hatten sich die Väter des Grundgesetzes vor allem ein Ziel gesetzt: Dem jungen Staat sollte eine Verfassung gegeben werden, in deren Mittelpunkt die Würde des Menschen steht, unabhängig von Herkunft, Glaube oder politischer Überzeugung. Deshalb steht der entscheidende und wichtigste Satz der deutschen Verfassung auch ganz zu Anfang in Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“