Konferenzraum Usak
Die Kreisverwaltung Offenbach stellt Räume im Kreishaus Dietzenbach und darin vorhandene Einrichtungen und Geräte zu Veranstaltungen, die
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- im jeweiligen Aufgabengebiet der eigenen Organisationseinheiten (Fachdienste, Bereiche) liegen
- gemeinnützigen Zwecken dienen (gemeinnützige Organisationen, Vereine, Verbände)
- öffentlich gefördert sind (Veranstaltungen der Jugend- und Erwachsenenbildung)
- zu privaten Zwecken und
- zu Erwerbszwecken dienen
zur Verfügung.
Eine Vermietung kann auch an
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- im Kreistag vertretene Fraktionen und
- die sie tragenden Parteien
erfolgen, sofern der Veranstaltungszweck einen Bezug zum Kreis Offenbach hat.
Die Benutzungen sind schriftlich beim Bereich 10.4 Organisationsentwicklung und Gebäudemanagement der Kreisverwaltung zu beantragen. Die Überlassung erfolgt aufgrund eines schriftlichen Mietvertrages.
Ausstattung
Kapazität: 25 Sitzplätze
Standardausstattung:
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- Telefon
- Flipchart
- Beamer
- Leinwand
Zusatzausstattung:
- Pinwand
Nutzungsbedingungen
Benutzungszeiten
Die Räume werden grundsätzlich montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 21 Uhr zur Verfügung gestellt. Es besteht die Verpflichtung, die Veranstaltung so rechtzeitig zu beenden, dass die überlassenen Örtlichkeiten mit Ablauf der Benutzungszeit geräumt sind.
Änderungen der oben genannten Benutzungszeiten bedürfen der Zustimmung der zuständigen Dezernentinnen oder Dezernenten
Bewirtung
Eine Eigenbewirtschaftung ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung.
Ist eine Fremdbewirtschaftung erforderlich, so erfolgt diese in Absprache mit dem Betreiber des Betriebsrestaurants.
Rauchen
Im Kreishaus herrscht generelles Rauchverbot.
Kosten
Für die Benutzung wird zur Abdeckung der Sach- und Personalaufwendungen ein Entgelt erhoben:
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- Für Veranstaltungen, die Privat- oder Erwerbszwecken dienen, wird das Entgelt in voller Höhe erhoben.
- Für Nutzungen die gemeinnützigen Zwecken dienen oder öffentlich gefördert sind, wird das Benutzerentgelt auf 1/3 ermäßigt.
- Für alle anderen Nutzungen wird das Benutzerentgelt auf 2/3 ermäßigt.
- Für alle Nutzungen – ausgenommen Nutzungen durch Organisationseinheiten der Kreisverwaltung Offenbach – werden Kosten für zusätzlich angeforderte Ausstattungsgegenstände wie Hussen für Bistrotische und Gläser, Tassen und ähnliches erhoben.
Preise (Stand 01. Januar 2018)
Usak (inkl. Overhead, Flipchart sowie Wasser, Strom, Reinigung) | Werktag | Sonn- und Feiertag |
jede angebrochene Stunde | 75,00 Euro | 90,00 Euro |