Beflaggung am Verfassungstag
Zum Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes wehen am Donnerstag, 23. Mai 2024, vor dem Kreishaus in Dietzenbach die Europa-, die Bundes-, die Landesflagge sowie die Kreisfahne. Am 23. Mai 1949 fand in der Schlusssitzung des Parlamentarischen Rates die feierliche Verkündung der Verfassung statt. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Zuvor wurde das Grundgesetz nach neun Monaten intensiver Beratungen mit 53 Ja- gegenüber 12 Nein-Stimmen verabschiedet.
Mit Blick auf die Vergangenheit, den Zusammenbruch der Weimarer Republik und die Erfahrungen des Nationalsozialismus´ war es das Ziel des Grundgesetzes, dem jungen Staat eine Verfassung zu geben, in deren Mittelpunkt die Würde des Menschen manifestiert ist, unabhängig von Herkunft, Glaube oder politischer Überzeugung. Deshalb steht der entscheidende und wichtigste Satz der deutschen Verfassung auch ganz zu Anfang in Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bildet somit seit 1949 das Fundament der deutschen Demokratie.