Maklertätigkeiten - Erlaubnis

Erlaubnis nach § 34c GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauherr, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter)

Ihr Wohnort

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig

    • den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen (Immobilienmakler),
    • den Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1, vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen (Darlehensvermittler),
    • Bauvorhaben, als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden (Bauherr, Bauträger),
    • Bauvorhaben, als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen (Baubetreuer),
    • das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwalten (Wohnimmobilienverwalter) will,

bedarf einer Erlaubnis nach § 34c GewO, um in dem Bereich des erlaubnispflichtigen Gewerbes tätig werden zu dürfen.

Der Kreis Offenbach ist für alle Gewerbetreibenden zuständig, die ihren Firmensitz innerhalb des Kreises Offenbach haben und im Besitz einer Erlaubnis nach § 34c GewO sind oder eine solche beantragen möchten.

Eine Erlaubnis nach § 34c GewO kann sowohl natürlichen Personen, als auch juristischen Personen erteilt werden. Bei juristischen Personen stellt sich oftmals die Frage, wer den Antrag zu stellen hat. Die Kapitalgesellschaft (zum Beispiel GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt)) ist zwar eine eigene Rechtspersönlichkeit, sie kann aber nur durch ihre Organe handeln. Deshalb muss der Geschäftsführer der Gesellschaft die Erlaubnis für die Gesellschaft beantragen. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zum Beispiel GbR, OHG; KG) ist die Erlaubnis für jeden geschäftsführenden Gesellschafter erforderlich. Das gilt auch hinsichtlich des Kommanditisten, sofern dieser Geschäftsführungsbefugnis besitzt und somit als Gewerbetreibender anzusehen ist. Die nicht rechtsfähigen Personengesellschaften können im Gegensatz zu den juristischen Personen keine eigene Erlaubnis erhalten.

Voraussetzungen

Gemäß § 34c GewO ist Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO,

    • die gewerberechtliche Zuverlässigkeit,
    • das Vorliegen geordneter Vermögensverhältnisse,
    • der Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 34c Absatz 2 Nummer 3 GewO und §§ 15 und 15a MaBV (nur bei Wohnimmobilienverwaltern).

Antragsstellung

Die folgenden Unterlagen werden für die Antragsstellung (im Original) benötigt:

    • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO inklusive unterzeichnete Datenschutzerklärung – für den oder die Geschäftsführer,
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister – zur Vorlage bei einer Behörde – für den oder die Geschäftsführer und die Gesellschaft,
    • Polizeiliches Führungszeugnis – zur Vorlage bei einer Behörde – (Belegart OG) für den oder die Geschäftsführer,
    • Bescheinigungen in Steuersachen von den zuständigen Finanzämtern in dessen Bezirk der oder die Geschäftsführer und die Gesellschaft in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten,
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen vom Gemeindesteueramt für den oder die Geschäftsführer und die Gesellschaft,
    • Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichtes - Insolvenzgericht - für den oder die Geschäftsführer und die Gesellschaft,
    • Versicherungsbestätigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 34c Absatz 2 Nummer 3 GewO und §§ 15 und 15a MaBV (für Wohnimmobilienverwalter),
    • Auskunft aus dem zentralen Bundesportal über Eintragungen im Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht Hünfeld (www.vollstreckungsportal.de) – für den oder die Geschäftsführer und die Gesellschaft,
    • Auszug aus dem Handelsregister (chronologisch) - sofern dort eingetragen - abrufbar auf www.handelsregister.de,
    • Gesellschaftervertrag beziehungsweise Gesellschafterbeschluss.
Bitte berücksichtigen Sie, dass nur Originalunterlagen akzeptiert werden können, die maximal drei Monate alt sind.

Gebühren

Die Erlaubnisgebühr beträgt bei

    • Einzelunternehmen zwischen 338,00 und 1.690,00 Euro und bei
    • Gesellschaften zwischen 392,00 und 1.960,00 Euro.

Die Höhe der Gebühr richtet sich jeweils nach dem Umfang der beantragten Erlaubnis.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre wegen eines Verbrechens oder wegen einer (gesetzlich näher bezeichneten) Vermögensstraftat rechtskräftig verurteilt wurden.
  • Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen: Über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
  • Wenn Sie als Wohnimmobilienverwalterin oder -verwalter tätig sein möchten, benötigen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens EUR 500.000 für jeden Versicherungsfall und EUR 1.000.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung beziehungsweise Vorlage vor Ort.
  • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
    • bei Wohnsitz in Deutschland üblicherweise:
      • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
      • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
      • Bescheinigung in Steuersachen (des Finanzamtes)
    • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
  • Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister oder dem Genossenschaftsregister
    • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • bei Wohnsitz in Deutschland:
      • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
      • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
    • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Wohnsitzland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Bei juristischen Personen wie etwa einer GmbH müssen Sie die personenbezogenen Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (zum Beispiel Personalpapiere) oder beantragen (zum Beispiel Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde).
Für die juristische Person benötigen Sie zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde.
Personengesellschaften wie etwa eine GbR, KG, OHG, PartG oder GmbH & Co. KG sind als solche nicht erlaubnisfähig.
Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Reichen Sie für jede dieser Personen ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönlichen Unterlagen ein.
Wenn Sie als Wohnimmobilienverwalterin oder -verwalter tätig sein möchten, müssen Sie einen Nachweis zum Abschluss der gesetzlich geforderten Berufshaftpflichtversicherung vorlegen.

Hinweise (Besonderheiten)

Immobilienmaklerinnen und -makler sowie Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalten ebenso wie deren Personal sind entsprechend ihrer ausgeübten Tätigkeit zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.