Infektionsschutz Beratung
Ansprechpunkt
Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Das zuständige Gesundheitsamt kann unter folgendem Link abgefragt werden:
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Beratung des ÖGD (Öffentlichen Gesundheitsdienstes) ist kostenfrei.
Frist
Die infektionshygienische Beratung ist an keinerlei Fristen gebunden.
Bearbeitungsdauer
Ihr zuständiges Gesundheitsamt berät Sie entweder in Form von Sprechstunden, telefonisch oder per E-Mail. Die Bearbeitungsdauer und Beratungsintensität ist je nach Thema und Einzelfall unterschiedlich. Besteht aus infektionshygienischer Sicht dringender und rascher Handlungsbedarf erfolgt die Bearbeitung vorrangig.
Hinweise (Besonderheiten)
Der ÖGD (Öffentliche Gesundheitsdienst) wird neben der ambulanten und der stationären medizinschen Versorgung als Dritte Säule des Gesundheitswesens bezeichnet. Der ÖGD befasst sich mit bevölkerungsbezogenen Gesundheitsthemen und hat die Prävention, also die Vorbeugung z.B. von Infektionserkrankungen, im Blick.
Das Gesundheitsamt kümmert sich um Bürger in seinem Zuständigkeitsbereich, die einen erschwerten Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung haben oder unter schwierigen sozialen Bedingungen leben.
Dokumente
- Infektionsschutz - Meldebogen bei Verdacht einer Impfkomplikation - Bericht an Paul-Ehrlich-Institut
- Infektionsschutz - Meldebogen für Ärzte gemäß § 6 IfSG - nicht barrierefrei (PDF, 243 kB)
- Infektionsschutz - Meldebogen für Kinderbetreuungsstätten und Schulen gemäß § 34 - nicht barrierefrei (PDF, 185 kB)
- Infektionsschutz - Meldebogen für Labore - TBC gemäß §§ 7, 8, 9 - nicht barrierefrei (PDF, 266 kB)
- Infektionsschutz - Meldebogen für Labore gemäß §§ 7, 8, 9 - nicht barrierefrei (PDF, 205 kB)