Kindertagespflege Erlaubnis
Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist.
Geeignet sind Personen,
- die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen und
- die über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.
Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Im Einzelfall kann die Erlaubnis für eine geringere Zahl von Kindern erteilt werden.
Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.
Ansprechpunkt
Für die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege ist das Jugendamt zuständig, in dessen Bereich die Kindertagespflegeperson ihre Tätigkeit ausübt oder ausüben wird.
Rechtsgrundlage(n)
Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), unter anderem:
Erforderliche Unterlagen
Für das Bewerbungsverfahren und zur Beratung zur Erlaubnis zur Kindertagespflege wenden Sie sich bitte an das Jugendamt, in dessen Bereich Sie die Kindertagespflege ausüben oder ausüben möchten.
Verfahrensablauf
Bei Interesse für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege wenden sie sich bitte immer an das für das Bewerbungsverfahren und die Beratung zur Erlaubnis zur Kindertagespflege zuständige Jugendamt, in dessen Bereich Sie die Kindertagespflege ausüben oder ausüben möchten. Dort erhalten Sie die Informationen zum Bewerbungsverfahren, der Eignungsprüfung und der notwendigen Qualifizierung. Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson kann erst nach Erteilung der Erlaubnis beginnen.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Geeignet sind Personen
- die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen und
- die über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
Kindertagespflegepersonen sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.
Notwendig ist ein erweitertes Führungszeugnis für alle, die Kinder in Kindertagespflege beaufsichtigen, betreuten, erziehen oder einen vergleichbaren Kontakt haben.
Alle nach 1970 geborenen Kindertagespflegepersonen müssen einen Schutz gegen Masern durch die abgeschlossene Masern-Schutzimpfung oder eine Maser-Immunität nachweisen.
Die Voraussetzungen werden durch das zuständige Jugendamt in jedem Einzelfall anhand der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und eigenen Regelungen überprüft.
Dokumente
- Berücksichtigung von Einkommen aus einer Tätigkeit als Tagespflegeperson - Merkblatt - nicht barrierefrei (PDF, 55 kB)
- Kindertagespflege - Neue berufliche Perspektive - Broschüre - nicht barrierefrei (PDF, 1.4 MB)
- Pädagogik kompakt von A - Z - Broschüre - nicht barrierefrei (PDF, 3.6 MB) © Hessisches Kindertagespflegebüro
- Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Offenbach - nicht barrierefrei (PDF, 136 kB)
- Tagespflege - Vereinbarung zur Förderung nach § 23 SGB VIII in Verbindung mit § 90 SGB VIII (Formular 1 - Teil I) - nicht barrierefrei (PDF, 170 kB)
- Tagespflege - Änderung beziehungsweise Beendigung nach § 23 SGB VIII in Verbindung mit § 90 SGB VIII (Formular 3) - nicht barrierefrei (PDF, 139 kB)
- Tagespflege - Arbeitszeitnachweis vom Arbeitgeber (Formular 5) - nicht barrierefrei (PDF, 81 kB)
- Tagespflege - Betreuungsnachweis (Formular 7) - nicht barrierefrei (PDF, 75 kB)
- Tagespflege - Förderung Investitionsprogramm 2017-2020 - Antrag (ausfüllbar) - nicht barrierefrei (PDF, 1.1 MB)
- Tagespflege - Meldebogen Kind zur Betreuung in privat finanzierter Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII (Formular 2) - nicht barrierefrei (PDF, 203 kB)
- Tagespflege - Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 90 SGB VIII (Formular 8) - Anlage - nicht barrierefrei (PDF, 95 kB)
- Tagespflege - Vertretung im Krankheitsfall und während betreuungsfreien Zeiten im Bezug auf die Vereinbarung zur Förderung in Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII (Formular 4)- nicht barrierefrei (PDF, 109 kB)
- Tagespflege - Vorlage bei der Schule oder Hochschule (Formular 6) - nicht barrierefrei (PDF, 80 kB)
- Tagespflegepersonen - Ärztlicher Untersuchungsbogen - nicht barrierefrei (PDF, 35 kB)
- Was bleibt?! - Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Kindertagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen - Broschüre - nicht barrierefrei (PDF, 361 kB) © Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.