Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme)
Die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe. Das bedeutet, dass das Jugendamt des Landkreises oder der Stadt sowohl Ansprechpartner für die Erziehungsberechtigten als auch für die Tagesmütter und –väter ist und unter anderem für die Vermittlung eines Platzes für das Kind zuständig ist.
Für die Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege zahlen die Eltern einen Monatsbeitrag an das zuständige Jugendamt.
Verfahrensablauf
Wenn Sie als Erziehungsberechtigte einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater für ihr Kind wünschen, wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt ihres Landkreises oder ihrer Stadt. Das Jugendamt ist bei der Suche nach einem geeigneten Platz behilflich. Für die Betreuung des Kindes setzt das Jugendamt einen monatlichen Beitrag fest. Die Höhe des Elternbeitrages orientiert sich in der Regel am Betreuungsumfang. Sie als Eltern zahlen den festgesetzten Betrag an das Jugendamt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Der Bescheid zur Kostenfestsetzung für die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege enthält in der Regel eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Beitrag kann ganz oder teilweise erlassen oder vom Jugendamt übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB VIII)
Dokumente
- Tagespflege - Änderung beziehungsweise Beendigung nach § 23 SGB VIII in Verbindung mit § 90 SGB VIII (Formular 3) - nicht barrierefrei (PDF, 139 kB)
- Tagespflege - Arbeitszeitnachweis vom Arbeitgeber (Formular 5) - nicht barrierefrei (PDF, 81 kB)
- Tagespflege - Betreuungsnachweis (Formular 7) - nicht barrierefrei (PDF, 75 kB)
- Tagespflege - Meldebogen Kind zur Betreuung in privat finanzierter Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII (Formular 2) - nicht barrierefrei (PDF, 203 kB)
- Tagespflege - Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 90 SGB VIII (Formular 8) - Anlage - nicht barrierefrei (PDF, 95 kB)
- Tagespflege - Vereinbarung zur Förderung nach § 23 SGB VIII in Verbindung mit § 90 SGB VIII (Formular 1 - Teil I) - nicht barrierefrei (PDF, 170 kB)
- Tagespflege - Vertretung im Krankheitsfall und während betreuungsfreien Zeiten im Bezug auf die Vereinbarung zur Förderung in Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII (Formular 4)- nicht barrierefrei (PDF, 109 kB)
- Tagespflege - Vorlage bei der Schule oder Hochschule (Formular 6) - nicht barrierefrei (PDF, 80 kB)