Tierarzt / Tierärztin; Änderungen bei der Veterinärbehörde anzeigen

Ihr Wohnort

Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.

Hinweis: Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden:

Verfahrensablauf

Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.

Kosten

Für die Anzeige entstehen Ihnen keine Kosten.

Frist

Bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen unverzüglich anzeigen müssen.

Rechtsgrundlage(n)