Außerschulische Nutzung von Räumen, Schulraumanmietung
Beschreibung
Beschreibung
Der Kreis Offenbach stellt seine schulischen Räume und Einrichtungen auch außerhalb der schulischen Nutzung der Öffentlichkeit zur Verfügung. Sie sind öffentliche Einrichtungen und somit vor jeder Beschädigung und Verunreinigung zu schützen. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht. Für individuelle private und gewerbliche Zwecke werden schulische Einrichtungen in der Regel nicht zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für Veranstaltungen parteipolitischer und weltanschaulicher Art.
Übernachtungen in schulischen Räumen sind zunächst nicht gestattet. Eine Sondergenehmigung ist mit einem entsprechenden Formular beim Fachdienst Schule und Bildung einzureichen. Eine 14-tägige Vorlaufzeit ist zwingend einzuhalten. Näheres regeln die Benutzungsordnung für schulische Räume und Einrichtungen des Kreises Offenbach sowie die Turnhallenordnung.