Sorgeerklärung Beurkundung
Das Jugendamt beurkundet nach vorheriger Terminabsprache kostenfrei unter anderem Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen, Unterhaltsansprüche, Sorgeerklärungen für das gemeinsame Sorgerecht und Mutterschaftsanerkennungen. Eine Beurkundung ist immer mit einer rechtlichen Beratung verbunden. Diese findet durch die Mitarbeitenden im Jugendamt während des Beurkundungstermins statt. Erst nach der Beratung, was besprochen wurde, unterschrieben werden.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
Im Kreis Offenbach wird dienstags und donnerstags beurkundet. Der Termin dauert in der Regel circa 30 Minuten. Im Anschluss erhalten alle am Beurkundungsvorgang beteiligten Personen eine Ausfertigung der Urkunde.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
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- Die Anerkennung und die Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden.
- Die Anerkennung ist nicht empfangsbedürftig und bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der Entgegennahme durch ein bestimmtes Standesamt oder einer anderen Behörde.
- Eine Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht (Sperrwirkung).
- Eine Anerkennung unter Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam.
- Es darf kein wirksamer Widerruf des Anerkennenden bestehen.
- Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter.
- Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht.
- Für die Wirksamkeit der Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft kommt es nicht auf die tatsächlichen Abstammungsverhältnisse an; die (juristische) Vaterschaft entsteht allein durch wirksame Abgabe der Anerkennungs- und aller erforderlichen Zustimmungserklärungen. Die Anerkennung der Vaterschaft kann auch vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
- Wer in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist kann nur selbst anerkennen, bedarf allerdings der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Für Geschäftsunfähige kann der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts anerkennen; ist der gesetzliche Vertreter ein Betreuer, ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich.
- Für die Zustimmung der Mutter gelten die gleichen Vorschriften.
- Für ein geschäftsunfähiges Kind, oder ein Kind welches noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur der gesetzliche Vertreter der Anerkennung zustimmen.
- Anerkennungen oder Zustimmungen können nicht durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung
Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung bringen Sie bitte folgende Unterlagen zum vorher vereinbarten Termin mit:
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- Kindesmutter, Ausweisdokument beziehungsweise Ersatzdokumente
- Kindesvater, Ausweisdokument beziehungsweise Ersatzdokumente
Wird vorgeburtlich beurkundet, wird der Mutterpass benötigt.
Wurde eine Geburtsurkunde für das Kind bereits ausgestellt, dann ist diese mitzubringen.
Unterhaltsansprüche
Zur Beurkundung von Unterhaltsansprüchen bringen Sie bitte folgende Unterlagen zum vorher vereinbarten Termin mit:
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- Unterhaltspflichtige, Ausweisdokument beziehungsweise Ersatzdokument
- Das Schreiben des Rechtsanwaltes aus dem sich die Höhe des Unterhalts ergibt, ansonsten wird nach Düsseldorfer Tabelle beurkundet.
Sorgeerklärungen für das gemeinsame Sorgerecht
Zur Beurkundung von Sorgeerklärungen für das gemeinsame Sorgerecht bringen Sie bitte folgende Unterlagen zum vorher vereinbarten Termin mit:
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- Kindesmutter, Ausweisdokument beziehungsweise Ersatzdokumente
- Kindesvater, Ausweisdokument beziehungsweise Ersatzdokumente
Wird vorgeburtlich beurkundet, wird der Mutterpass benötigt.
Wurde eine Geburtsurkunde für das Kind bereits ausgestellt, dann ist diese mitzubringen.
Die Vaterschaftsanerkennung ist Voraussetzung für eine Sorgeerklärung und muss vorgelegt werden beziehungsweise kann im Termin mit beurkundet werden.
Mutterschaftsanerkennung
Zur Beurkundung von Mutterschaftsanerkennungen bringen Sie bitte folgende Unterlagen zum vorher vereinbarten Termin mit:
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- Kindesmutter, Ausweisdokument beziehungsweise Ersatzdokumente
Wird vorgeburtlich beurkundet, wird der Mutterpass benötigt.
Wurde eine Geburtsurkunde für das Kind bereits ausgestellt, dann ist diese mitzubringen.
Kosten
Kosten
Das Jugendamt beurkundet kostenfrei.
Frist
Frist
Die Anerkennungserklärung kann zeitlich unbeschränkt, auch schon vor der Geburt des Kindes (pränatale Anerkennung), nach dessen Tod (postmortale Anerkennung) ebenso für totgeborene Kinder abgegeben werden.
Bearbeitungsdauer
Der Termin dauert in der Regel zwischen 30 bis 60 Minuten. Die Urkunden werden im Termin direkt ausgehändigt.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
§ 59 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (Beurkundungen)
§ 60 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (Vollstreckbare Urkunden)
§ 1597 Bürgerliches Gesetzbuch (Formerfordernisse; Widerruf)
§ 1597a Bürgerliches Gesetzbuch (Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft)
§ 1626d Bürgerliches Gesetzbuch (Form; Mitteilungspflicht)
§ 415 Zivilprozessordnung (Beweiskraft öffentlicher Urkunden über Erklärungen)
§ 44 Personenstandsgesetz (Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft)
Rechtsbehelf
Keine
Formulare
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise (Besonderheiten)
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- Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter können auch beim Standesamt, einem Notar und/oder beim Rechtspfleger des Amtsgerichtes beurkundet werden.
- Eine Verpflichtung zum Unterhalt kann auch beim Notar und/oder beim Rechtspfleger des Amtsgerichtes beurkundet werden.
- Sorgeerklärungen können auch beim Notar beurkundet werden.
- Für Beurkundungen bei einem Notar können Kosten entstehen. Klären Sie deren Höhe deswegen vorher.