Grundschulen, Haupt- und Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen

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Grundschulen

Grundschulen

Die Grundschule als gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens umfasst die ersten vier Jahrgangsstufen. In der Regel kommen Kinder in Hessen im Alter von sechs Jahren in die Schule. Für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Jüngere Kinder, sogenannte Kann-Kinder, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Der Kreis Offenbach ist Schulträger von 52 Grundschulen:

Gymnasien

Gymnasien

Der gymnasiale Bildungsgang führt die Schülerinnen und Schüler zur Allgemeinen Hochschulreife – zum Abitur. Er umfasst in der Sekundarstufe I die Jahrgangsstufen fünf bis neun beziehungsweise fünf bis zehn, an die sich eine dreijährige Oberstufe (Sekundarstufe II) anschließt. Somit können die Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien das Abitur nach acht Jahren (G8) bzw. das Abitur nach neun Jahren (G9) erreichen. Der gymnasiale Bildungsgang kann auch an integrierten und kooperativen Gesamtschulen absolviert werden.

Der Kreis Offenbach ist Schulträger von sechs Gymnasien und einer Gymnasialen Oberstufe:

Haupt- und Realschulen

Haupt- und Realschulen

Die Hauptschule schließt an die Grundschule oder an die Förderstufe an. In der Regel führen sie bis zur Jahrgangsstufe neun und umfassen somit fünf bzw. drei Jahre. Ein zehntes Hauptschuljahr kann eingerichtet werden. Der Bildungsgang Hauptschule kann an Hauptschulen, verbundenen Haupt- und Realschulen, Mittelstufenschulen, integrierten sowie an kooperativen Gesamtschulen absolviert werden. Er führt zum Hauptschulabschluss in der einfachen und der qualifizierenden Form. Die integrierte Gesamtschule ist von der nachfolgenden Darstellung des Bildungsgangs abweichend organisiert und verfolgt eine andere Unterrichtskonzeption mit Kurssystem.

Realschulen bauen auf den Lernanforderungen der Grundschule bzw. der Förderstufe auf. Sie schließen sich somit an die vierte Jahrgangsstufe der Grundschule oder an die sechste Jahrgangsstufe der Förderstufe an und umfassen die Jahrgangsstufen fünf oder sieben bis zehn. Der Bildungsgang Realschule kann an Realschulen, verbundenen Haupt- und Realschulen, Mittelstufenschulen, integrierten sowie an kooperativen Gesamtschulen absolviert werden.

Der Kreis Offenbach ist Schulträger von fünf Haupt- und Realschulen:

Integrierte Gesamtschulen

Integrierte Gesamtschulen

Schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschulen (nach § 27 HSchG) umfassen als schulformunabhängige Organisationseinheit die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Mittelstufe. Sie führen zu allen Abschlüssen und Berechtigungen, die nach Besuch der Mittelstufe erworben werden können. Die Schülerinnen und Schüler werden in Lerngruppen, die nicht nach Schulformen gegliedert sind, unterrichtet. Integrierte Gesamtschulen können im Rahmen ihrer pädagogischen Konzeption auch in weiteren Jahrgängen vollständig binnendifferenziert (ohne Aufteilung in Kurse) unterrichten.

Der Kreis Offenbach ist Schulträger von drei Integrierten Gesamtschulen:

Kooperative Gesamtschulen

Kooperative Gesamtschulen

In schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschulen (nach § 26 HSchG) werden die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums pädagogisch und organisatorisch in einer Schule verbunden als aufeinander bezogene Schulzweige geführt, die ein Höchstmaß an Kooperation und Durchlässigkeit sichern. Die schulformbezogene Gesamtschule kann in den Jahrgangsstufen 5 und 6 mit einer Förderstufe beginnen oder auf Grund eines entsprechenden Schulkonferenzbeschlusses durch schulformbezogene Jahrgangsstufen ersetzt oder ergänzt werden.

Der Kreis Offenbach ist Schulträger von acht Kooperativen Gesamtschulen: