Hornissen, Hummeln, Bienen, Waldameisen: Umsiedlung, Entfernung, Abtötung

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Die Entfernung/Abtötung beziehungsweise Umsiedlung von besonders geschützten Hautflüglern wie Hornissen, Hummeln, Bienen oder Waldameisen und deren Nester bedarf einer Befreiung von Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes.