Hornissen, Hummeln, Bienen, Waldameisen: Umsiedlung, Entfernung, Abtötung
Die Entfernung/Abtötung beziehungsweise Umsiedlung von besonders geschützten Hautflüglern wie Hornissen, Hummeln, Bienen oder Waldameisen und deren Nester bedarf einer Befreiung von Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes.