Förderung der verbandlichen Jugendarbeit und der Jugendgemeinschaften

Ihr Wohnort

Förderungsfähig sind:

  • Veranstaltung der Kinder- und Jugenderholung, Fahrten und Lager
  • Veranstaltungen zur außerschulischen Jugendbildung
  • Studien- und Bildungsreisen
  • Fahrten zu den ehemaligen Konzentrationslagern
  • Internationale Jugendbegegnungen
  • Sachliche Kosten der Jugendgruppenarbeit.

Wichtig!

Abgabefrist für die oben genannten Veranstaltungen ist 6 Wochen nach Veranstaltungsende. Antragsschluss für sachliche Kosten ist der 15. November.

Detaillierte Beschreibungen sind den Richtlinien zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit und der Jugendgemeinschaften zu entnehmen.

Rechtsgrundlage