Abbrucharbeiten an der Sterntalerschule in Dietzenbach
Mit dem Abbruch des Betreuungsgebäudes an der Rodgaustraße beginnen am Montag, 10. März 2025, sichtbar die Arbeiten für die Erweiterung der Sterntalerschule in Dietzenbach. Der Kreis Offenbach baut die dreizügige Grundschule am Rande der Altstadt ganztagsfähig und vierzügig inklusive Betreuungseinrichtung aus. Der Neubau umfasst die Unterrichtsräume für zwei Klassenzüge, sämtliche Betreuungsräume für den Ganztag, eine Mensa mit Aufbereitungsküche sowie eine Einfeldturnhalle und einen Bewegungsraum.
„Die Schülerzahlen steigen immer weiter an“, erklärt Landrat Oliver Quilling die Notwendigkeit. „Bereits seit Anfang 2024 wird der zusätzliche Raumbedarf interimsweise durch Container auf dem benachbarten Grundstück am Kindäckerweg 5 aufgefangen.“ Aktuell besuchen 315 Kinder die 15 Klassen der Grundschule.
„Die Neuplanung der Erweiterung berücksichtigt die städtischen Kanaltrassen, welche das Schulgrundstück kreuzen“, führt Kreisbeigeordneter Alexander Böhn aus. „Um Platz für ein ausreichend großes Baufeld zu schaffen, wird bis Ende Mai das eingeschossige Betreuungsgebäude zurückgebaut. Der Beginn der Rohbauarbeiten für den Erweiterungsbau ist im Juli vorgesehen.“ Im Zuge dessen werden entlang der Rodgaustraße in östlicher Richtung Stellplätze gesperrt. Nach dem Bezug des Erweiterungsneubaus schließen sich Arbeiten innerhalb des Bestandsbaus der Sterntalerschule für eine brandschutztechnische Ertüchtigung an, zu deren Umfang auch der Anbau von zwei außenliegenden Fluchttreppen gehört.
Im Vorfeld des Abbruchs wurden außerhalb der Brut- und Setzzeit Rodungen vorgenommen. Außerdem sind in den letzten Wochen seitens des Stromversorgers, für eine das Baufeld kreuzende und deswegen außer Betrieb zu nehmende Mittelspannungstrasse, eine Ersatz-Stromtrasse um das Schulgrundstück verlegt worden.
Voraussichtlich zum Schuljahr 2026/27 kann die Schulgemeinde den Erweiterungsbau beziehen. Rund 25,6 Millionen Euro sind für diese Maßnahme kalkuliert, davon trägt die Stadt Dietzenbach rund 3,5 Millionen Euro – gemäß der Halbe-halbe-Regelung für die Schulkindbetreuung.