Kreis erhält Haushaltsgenehmigung ohne Auflagen
Das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Aufsichtsbehörde hat die Haushaltssatzung des Kreises Offenbach für das Haushaltsjahr 2025 genehmigt. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kreises wird weiterhin als angespannt eingeschätzt. Ursachen sind der fehlende Ausgleich im Finanzhaushalt sowie die bestehenden investiven Schulden.
Der Kreis muss nach wie vor eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung sicherstellen. Die Aufsichtsbehörde empfiehlt „eine kritische Überprüfung der vorgehaltenen und neu beabsichtigten Leistungen beziehungsweise Standards – konsumtiv wie investiv – unter den Gesichtspunkten ‚pflichtig‘ und ‚freiwillig‘. Um auch künftig finanzielle Gestaltungsspielräume zu sichern, ist es dem Grunde nach nicht mehr vertretbar, neue vertragliche Verpflichtungen in disponiblen Bereichen einzugehen.“ Darüber hinaus sollte restriktive Personalbewirtschaftung erfolgen, bei der vorhandene Stellen erst bei tatsächlichem Bedarf besetzt werden. Angeregt wird auch, Entgelte, Gebühren und Beiträge laufend bezüglich des Kostendeckungsgrads zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
„Mit der Haushaltsgenehmigung können wir nun die anstehenden Projekte umsetzen“, sagt Erster Kreisbeigeordneter Carsten Müller in seiner Funktion als Kämmerer. „Dennoch dürfen wir unseren Konsolidierungskurs nicht verlassen, denn unser Haushalt sieht keinen finanziellen Spielraum vor.“
Der Haushaltsplan 2025 des Kreises Offenbach ist auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-offenbach.de/Haushaltsplan abrufbar.