Blauzungenkrankheit: gesamtes Kreisgebiet fällt ab sofort unter Handelsrestriktionszone
Grenzen nach neuem Fall in Baden-Württemberg verschoben
Die Blauzungenkrankheit (Serotyp BTV-8) breitet sich in Deutschland weiter aus. Nachdem am vergangenen Dienstag ein Fall im baden-württembergischen Enzkreis bestätigt wurde, hat sich in Hessen die zugehörige Handelsrestriktionszone erweitert. Sie umfasst nun auch den gesamten Kreis Offenbach. Weiterhin gilt, dass es sich um eine Vorsorgemaßnahme handelt, die vor allem den Schutz der Tierbestände sicherstellen soll. In den 13 Kreiskommunen selbst gibt es bislang weiterhin keine bestätigte BTV-8-Infektion.
Das Virus der Blauzungenkrankheit befällt Wiederkäuer – zu denen neben Rindern, Schafen und Ziegen unter anderem auch Alpakas und Lamas zählen. Für Menschen besteht keine Gefahr. Die Übertragung erfolgt nicht durch Kontakt mit erkrankten Tieren, sondern durch bestimmte Stechmückenarten. Zu den Symptomen können Fieber, Fressunlust, eine geschwollene Zunge sowie Lethargie und Bindehautentzündungen zählen. Die Blauzungenkrankheit ist anzeigepflichtig. Das Veterinäramt rät allen Halterinnen und Haltern dringend, den Insektenschutz für ihre Wiederkäuer zu überprüfen und die Tiere impfen zu lassen.
Für Tierhaltungen bringt die Ausweitung der Handelsrestriktionszone zudem besondere Transport- und Handelsregelungen mit sich. Wiederkäuer dürfen zum Beispiel nur aus der Zone herausgebracht werden, wenn ein entsprechender Impfnachweis oder ein Test auf das Virus vorliegt. Innerhalb der Sperrzone gibt es hingegen keine Beschränkungen. Auch sind Fleisch und Fleischerzeugnisse nicht reglementiert.
Mehr Informationen sowie eine Übersichtskarte der aktuellen Handelszonen sind auf der Themenseite www.kreis-offenbach.de/blauzungenkrankheit abrufbar.