GiP übernimmt Verantwortung für die Verpflegung an Schulen
Zum Jahresbeginn ging die Verantwortung für die schulische Verpflegung auf die Ganztagsbetreuung im Pakt gGmbH, kurz: GiP, über. Landrat Oliver Quilling und die Geschäftsführerin der GiP, Petra Merget, haben am Mittwoch symbolisch den Bewirtschaftungsvertrag für die Schulverpflegung unterzeichnet. Der Kreistag hat der Übergabe an die 100-prozentige Tochtergesellschaft bereits in seiner letzten Sitzung Anfang Dezember zugestimmt. „Wir gehen damit den Weg, den wir im Jahr 2015 mit der Gründung der GiP begonnen haben, konsequent weiter“, sagte Landrat Oliver Quilling. „Unser Ziel ist es, Betreuung und Ganztag aus einer Hand anzubieten.“
Nach und nach werden nun die insgesamt 88 Schulmensen von der GiP übernommen. Bis spätestens zum 31. Juli 2029 soll dieser Überleitungsprozess abgeschlossen sein. Die GiP wird laut dem Bewirtschaftungsvertrag beauftragt, für die insgesamt knapp 46.000 Schülerinnen und Schüler im Kreis die Etablierung einer einheitlichen, qualitativ hochwertigen und verlässlichen Mittagessensversorgung zu erreichen. Nicht nur an den Grundschulen, sondern auch an den weiterführenden Schulen soll die Schulverpflegung als ein attraktives Angebot gesehen werden. Sie soll nicht nur ein Beitrag zur gesunden Ernährung, sondern auch zur sozialen Teilhabe und Chancengleichheit sein. Im Zentrum steht ein Versorgungssystem, das pädagogisch eingebunden, organisatorisch effizient und wirtschaftlich tragfähig ist.
Künftig kann es auch weiterhin verschiedene Modelle der Schulverpflegung unter dem Dach der GiP geben. Die Mensen werden entweder mit eigenem Personal der GiP betrieben oder für diese Aufgaben werden professionelle Nachunternehmer über eine öffentliche Ausschreibung gefunden. An den Grundschulen können weiterhin auch Betreuungsträger diese Aufgabe sicherstellen, insofern eine entsprechende Vereinbarung mit der GiP geschlossen wird.
Die verantwortungsvolle Aufgabe der Organisation der Schulverpflegung beinhaltet den Betrieb von Mensa und gegebenenfalls Schulkiosk. Aufträge dieser Größenordnung fallen unter das Vergaberecht und deswegen wird auch die GiP nach einheitlichen Regeln und innerhalb der gesetzlichen Vorgaben Vergabeverfahren umsetzen. Ziel ist, die größtmögliche Transparenz bei allen Beschaffungsvorgängen zu erreichen und mittels eines Controllings auch direkte Vergleichsmöglichkeiten sicherzustellen.
Bereits heute haben alle Schulen im Kreis Offenbach einen Mittagstisch. Die gewachsenen Strukturen bedürfen jedoch an der ein oder anderen Stelle der fachlichen Überprüfung. Die kreiseigene Gesellschaft verfügt über viel Erfahrung. Aktuell wird die Verpflegung an 18 Schulstandorten zuverlässig sichergestellt. Dazu hat die GiP das entsprechende Personal und Know-how. Seit dem vergangenen Jahr ist eine Ökotrophologin bei der GiP beschäftigt, die mit ihrem Team alles rund um die Schulverpflegung verantwortet und jederzeit angesprochen werden kann.
Die GiP ist Träger von 18 Betreuungseinrichtungen und Ansprechpartner für alle Schulen im Kreis für die Abwicklung und Finanzierung des Ganztags. Weitere Informationen zur GiP gibt es unter www.gip-kreis-offenbach.de.