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Europawahl

Am Sonntag, 9. Juni 2024 wählt Europa.

Die Europawahl ist eine seit 1979 in der Europäischen Union alle fünf Jahre stattfindende unmittelbare, freie und geheime Wahl, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt werden. Die nächste Europawahl findet am 9. Juni 2024 statt.

Das Europäische Parlament setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zusammen. Die Anzahl der Abgeordneten darf 750, zuzüglich der Präsidentin oder des Präsidenten, nicht überschreiten. Im Juni 2024 werden insgesamt 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt, 96 Abgeordnete davon entfallen auf die Bundesrepublik Deutschland. Jeder Mitgliedstaat legt sein eigenes Wahlverfahren fest. Nach dem deutschen Europawahlgesetz können die Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen entweder Landeslisten oder Bundeslisten aufstellen. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Bei der letzten Europawahl im Jahr 2019 sind zwei Bewerber der CDU, ein Bewerber der SPD, ein Bewerber von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eine Bewerberin der AfD, eine Bewerberin der FDP und ein Bewerber der FREIEN WÄHLER mit Wohnsitz in Hessen in das Europäische Parlament gewählt worden. Weitere Informationen zum Wahlsystem gibt es unter Bundeswahlleiterin - Das Wahlsystem.

Das Gebiet des Kreises Offenbach ist in 186 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Zudem wurden 103 Briefwahlbezirke für die Auszählung der Briefwahl gebildet.

Wahlberechtigung

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

An der Europawahl in Deutschland können auch im Bundesgebiet lebende Staatsangehörige aus den anderen Mitgliedstaaten der EU teilnehmen. Weitere Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gibt es unter Bundeswahlleiterin - Unionsbürgerinnen und -bürger sowie der Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger)

Ebenso sind Deutsche, die in anderen Mitgliedstaaten wohnen, auch dort wahlberechtigt. Die Wählerverzeichnisse werden zwischen den Mitgliedstaaten abgeglichen, um eine mehrfache Teilnahme an der Wahl auszuschließen. Weitere Informationen für Deutsche im Ausland gibt es unter Bundeswahlleiterin - Deutsche im Ausland.

Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Hierzu muss bei der Gemeinde des Hauptwohnortes ein Wahlschein beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen sollten möglichst frühzeitig beantragt werden, um sicherzustellen, dass der Wahlbrief rechtzeitig wieder beim Wahlamt eingeht. Für die kurzfristige Antragstellung kurz vor dem Wahltag empfiehlt es sich, die Briefwahlunterlagen persönlich beim Wahlamt zu beantragen und gegebenenfalls direkt vor Ort zu wählen. Weitere Informationen zur Briefwahl gibt es unter Bundeswahlleiterin - Briefwahl.

Weitere Informationen für die Kommunen im Kreis Offenbach


Barrierefreies Wählen

Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Sollte der auf der Wahlbenachrichtigung benannte Wahlraum nicht barrierefrei sein, kann ein Wahlschein beantragt und mit diesem in jedem barrierefrei zugänglichen Wahllokal im Kreis gewählt werden.


Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen abgeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben und können angefordert werden unter Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. - Wahlen.

Weitere Hinweise zu barrierefreien Wahlräumen und Hilfspersonen sowie Informationen für Blinde und Personen mit Sehbehinderung gibt es unter Bundeswahlleiterin - Barrierefreies Wählen.

Repräsentative Wahlstatistik

Auch zur Europawahl 2024 werden in einzelnen Wahlbezirken Stichproben für die Repräsentative Wahlstatistik erhoben. Im Kreis Offenbach wurden drei Briefwahlbezirke und fünf Urnenwahlbezirke ausgewählt.

Weitere Informationen zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik gibt es unter Bundeswahlleiterin - Repräsentative Wahlstatistik.

Anträge auf Eintragung beziehungsweise Nichteintragung ins Wählerverzeichnis