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Anerkennung von Abschlüssen

Informationen für Menschen aus dem Ausland

Die im Berufsfeld Betreuung und Erziehung relevanten Berufe, wie etwa der Erzieherberuf, sind reglementierte Berufe. Wer aus dem Ausland in einem reglementierten Berufen arbeiten möchte, muss seine ausländischen Berufsqualifikationen als gleichwertig anerkennen lassen. Je nach „Referenzberuf“ sind unterschiedliche Stellen zuständig. Diese Anerkennungsverfahren sind komplex. Eventuell müssen einige Qualifikationsmaßnahmen nachgeholt werden. Es wird der Kontakt zu einer Beratungsstelle dringend empfohlen. Häufig wird erst über das persönliche Gespräch mit Beratenden deutlich, was die richtige Vorgehensweise ist.

Wer keine oder keine nachweisbare Qualifikation im Bereich Bildung, Erziehung und Betreuung hat, für den kann das Tätigkeitsfeld dennoch interessant sein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich zu qualifizieren oder auszuprobieren, wie beispielsweise Praktika, Hospitationen, Quereinstiege oder berufsbegleitende Ausbildungen. Dabei können verschiedene Angebote und Unterstützungen genutzt werden, wie zum Beispiel Sprachkurse, Beratung oder finanzielle Förderung.

Wichtige Anlaufstellen bei Beratungsbedarfen im Kreis Offenbach sind:

Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland

Umfassende Informationen und Wegweiser zum Thema Anerkennung in Deutschland für Fachkräfte, für professionelle Berater und für Arbeitgeber bietet das Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland.

Anerkennung von schulischen Abschlüssen und Zeugnissen aus dem Ausland

Wird der im Ausland erworbener Schulabschluss oder Schulzeugnis in Deutschland als Realschulabschluss anerkannt und wird dadurch eine Erzieherausbildung möglich? Informationen erteilt das Staatliche Schulamt in Darmstadt. Es ist für die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise zuständig. Weitere Informationen und Ansprechpersonen sind auf der Homepage der Staatlichen Schulämter zu finden.

Gleichwertigkeitsüberprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse für reglementierte soziale Berufen nach dem HKJGB & dem Sozialberufeanerkennungsgesetz im Bundesland Hessen

Die Überprüfung und Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen in reglementierten sozialen Berufen erfolgt durch die Hochschule RheinMain in Wiesbaden mit Blick auf

    1. die Ausübung einer Tätigkeit als Fachkraft für Kindertagesstätten und
    2. die staatliche Anerkennung im Bereich der Sozialberufe

Die Antragstellung ist online oder per Post möglich.

Zeugnisbewertung ausländischer Hochschulabschlüsse für nicht reglementierte Berufe

Für nicht-reglementierten Berufe ist eine behördliche Anerkennung nicht vorgeschrieben, sie ist jedoch sinnvoll, damit Arbeitgeber die Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber besser einschätzen können. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) führt auf Antrag eine individuelle Zeugnisbewertung für Menschen mit einem ausländischen Hochschulabschluss durch.

    • Kosten des Verfahrens
      Je nach Stelle zwischen 30 und 600 Euro. Über Fördermöglichkeiten informieren die genannten Beratungsstellen.

    • Ablauf des Anerkennungsverfahrens
      Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens wird der im Ausland erworbene schulische, akademische und oder berufliche Abschluss mit einer deutschen Referenzqualifikation verglichen.Vor dem Verfahren ist der Referenzberuf zu bestimmen – zum Beispiel staatlich anerkannter Erzieher oder staatliche anerkannte Erzieherin. Jede Person, die über einen ausländischen Berufsabschluss verfügt und als Erzieherin oder Erzieher in Deutschland arbeiten möchte, ist antragsberechtigt – losgelöst von Staatszugehörigkeit und Aufenthaltsstatus.

    • Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung
      Vergleich der Qualifikation aus dem Ausland mit dem aktuellen Berufsbild und den Ausbildungsinhalten des Referenzberufs »staatlich anerkannte Erzieherin« beziehungsweise »staatlich anerkannter Erzieher«. Herangezogen wird zudem die bisherige Berufserfahrung, Befähigungsnachweise der Antragstellenden, Schulabschlüsse et cetera.
      Drei möglichen Ausgänge der Gleichwertigkeitsprüfung:
      Gleichwertigkeitsbescheid = es bestehen keine »wesentlichen Unterschiede« der ausländischen Qualifikation zum deutschen Referenzberuf. Ergänzend kann ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse sowie die persönliche und gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung notwendig sein.
      Ausgleichsmaßnahme: Es bestehen »wesentliche Unterschiede« zum deutschen Referenzberuf. Notwendig sind Ausgleichsmaßnahmen, wahlweise über einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung.
      Gegebenenfalls können die Antragsstellenden nicht als »staatlich anerkannte Erzieherin oder Erzieher« - jedoch als »pädagogische Fachkraft« arbeiten. Die Entscheidung wird von der zuständigen Stelle getroffen (Einzelfallentscheidungen).

Finanzielle Unterstützung

Der Anerkennungszuschuss bietet für Menschen mit geringen Einkommen eine finanzielle Unterstützung für die An­er­ken­nung oder ei­ne Zeug­nis­be­wer­tung. Unter bestimmten Umständen können auch die Kosten von Qualifikationsanalysen gefördert werden. Die Beantragung des Anerkennungszuschuss erfolgt über das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung.