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Betreuungsverfügung

Sollten Sie keine Vorsorgevollmacht erteilen wollen oder nicht erteilt haben, können Sie auch in einer Betreuungsverfügung ihren Wunsch äußern, wer gegebenenfalls ihre Betreuungsperson werden soll, wenn es doch einmal zur Einrichtung einer Betreuung kommen würde. Auch wenn Sie keine bevorzugte Betreuungsperson benennen können, können sie in einer Betreuungsverfügung auch ausschließen wer keinesfalls die Betreuung übernehmen soll.

Die Betreuungsverfügung ist an keine Form gebunden, es kann ein Vordruck verwendet werden:

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung kann ebenfalls im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.

Vorsorgeregister