§14 Kreistagspräsidium
Das Präsidium des Kreistags besteht aus den Vorsitzenden, deren Stellvertretung, den Vorsitzenden der im Kreistag vertretenen Fraktionen und dem Vorsitz des Haupt- und Finanzausschusses.
Soweit Fraktionsvorsitzende oder der Vorsitz des Haupt- und Finanzausschusses verhindert sind, nimmt die jeweilige Stellvertretung an Sitzungen des Präsidiums teil.
Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Kreistagsausschüsse; im Falle von Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzes.