§14 Kreistagspräsidium

Das Präsidium des Kreistags besteht aus den Vorsitzenden, deren Stellvertretung, den Vorsitzenden der im Kreistag vertretenen Fraktionen und dem Vorsitz des Haupt- und Finanzausschusses.

Soweit Fraktionsvorsitzende oder der Vorsitz des Haupt- und Finanzausschusses verhindert sind, nimmt die jeweilige Stellvertretung an Sitzungen des Präsidiums teil.

Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Kreistagsausschüsse; im Falle von Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzes.