Kindertageseinrichtungen

Rechtsanspruch

Im Kreis Offenbach sind qualitativ gute Betreuungsangebote für alle Altersstufen vorhanden. Jedes Kind, das den ersten Geburtstag erreicht hat, hat einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung in einer Kindertagesstätte. Die Städte und Gemeinden im Kreis nehmen ihre Verpflichtung wahr Platzkapazitäten weiter auszubauen, um allen Kindern zeitnah eine Betreuung zu ermöglichen.

Sie suchen eine Einrichtung, die Ihr Kind betreut? Dann nutzen Sie unsere Übersicht über alle Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 12 Monaten bis zum Ende der Grundschulzeit. Für weitergehende Informationen besuchen Sie bitte die Internetseiten der Träger der Kindertagesstätten. Das sind sowohl die einzelnen Kommunen als auch freie und kirchliche Trägerschaften.

Sollte es sich bei Ihrem Anliegen um eine Angelegenheit im Rahmen eines Rechtsanspruches für einen Kita- beziehungsweise Krippenplatz handeln, senden Sie bitte eine E-Mail an Rechtsanspruch-kita@kreis-offenbach.de. Bitte geben Sie dabei

    • den Namen des Kindes
    • das Geburtsdatum des Kindes
    • Ihre Wohnanschrift

an. Wir werden ihre Anfrage zeitnah beantworten.

Investive Landesförderung

Das Land Hessen unterstützt die Schaffung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsplätzen für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt. Die Förderung dient dazu, die Kommunen bei der Schaffung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt in Hessen finanziell zu unterstützen. Gefördert werden erforderliche Investitionen für Baumaßnahmen und Ausstattungsvorhaben in Kindertageseinrichtungen bei Gesamtkosten in Höhe von 10.000 bis 50.000 Euro. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Festbetragsfinanzierung und beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Fragen zur Antragstellung beantwortet Frau Göbel.

Kinderbetreuungseinrichtungen im Überblick

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