Rettungsgasse
Wenn es plötzlich staut, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Auf Autobahnen ist dies bereits Pflicht, wenn nur Schrittgeschwindigkeit gefahren wird.
Wie geht die Rettungsgasse richtig?
Die Rettungsgasse ist sofort, das heißt, sobald Schrittgeschwindigkeit gefahren wird oder der Verkehr zum Stillstand kommt, gebildet werden. Auf zwei-, drei- und vierspurigen Autobahnen gilt:
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- wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, weicht immer nach links aus
- wer auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs ist, fährt nach rechts
- wer an einen Stau heranfährt, darf das Warnblinklicht kurzzeitig einschalten, um andere zu warnen
Der Standstreifen muss grundsätzlich immer für Pannenfahrzeuge freibleiben, Ausnahmen regelt die Polizei. Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Diese Regeln gelten auch für alle, die auf dem Motorrad unterwegs sind.
Was droht, wenn keine Rettungsgasse gebildet wird?
Zunächst einmal besteht die Gefahr, dass Rettungskräfte später oder gar zu spät erst an der Einsatzstelle ankommen. Das kann im schlimmsten Fall, Leben kosten.
Allen, die keine Rettungsgasse bilden, droht nach dem Bußgeldkatalog 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Wenn es dadurch zu Behinderungen kommt, kostet es 240 Euro. Liegt eine Gefährdung vor, erhöht sich die Buße auf 280 Euro sowie zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.