Tag der Energiewende

Kreis Offenbach sucht Aussteller für den „Tag der Energiewende“

Der Tag der Energiewende findet am Samstag, 21. Juni 2025, von 10:00 bis 17:00 Uhr im Kreishaus Dietzenbach statt. Die Veranstaltung informiert rund um die Themen erneuerbare Energien, Energiesparen und Gebäudesanierung.

Highlights der Messe:

    • Informationsstände: Expertinnen und Expertenen bieten Einblicke in Photovoltaik, Speichertechnologien, Elektromobilität und mehr.
    • Workshops & Vorträge: Praktische Tipps und Ideen für die Energiewende im Alltag
    • Diskussionsrunden: Austausch zu aktuellen Herausforderungen und Chancen

Der Kreis Offenbach und ByeByeBiblis – Energiewende in der Region e.V. laden Unternehmen, Vereine und Organisationen ein, ihre Projekte und Konzepte vorzustellen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis zum 28. Februar 2025 möglich. Nutzen Sie das Online-Formular.

Allgemeine Teilnahmebedingungen für den Tag der Energiewende am 21. Juni 2025

Veranstaltungsinformationen

Der Kreis Offenbach veranstaltet zusammen mit dem Verein „ByeByeBiblis – Energiewende in der Region e.V.“ am 21. Juni 2025 zwischen 10:00 und 17:00 Uhr den Tag der Energiewende im Kreishaus Dietzenbach, Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach.

1. Standinformationen

Die Stände sind in der Regel 3x3 Meter groß. Die Veranstalter stellen einen Tisch und zwei Stühle zur Verfügung. Individuelle Wünsche sind mit den Veranstaltern abzustimmen. Die Standplätze sind begrenzt und werden von den Veranstaltern nach Anmeldeeingang, Infrastruktur und optimaler Belegung vergeben und zugeteilt. Ein Anspruch auf Standzuteilung besteht nicht. Sie erhalten nach der Anmeldefrist, 28. Februar 2025, eine Anmeldebestätigung der Veranstalter.

2. Teilnahmegebühren

Die Veranstaltung ist für die Aussteller kostenfrei. Es fallen keine weiteren Gebühren an.

3. Auf- und Abbau

Der Aufbau ist am Freitag, 20. Juni 2025, zwischen 10:00 und 18:00 Uhr und am Samstag, 21. Juni 2025, von 8:00 bis 9:30 Uhr möglich. Der Abbau kann am Veranstaltungstag erst nach Veranstaltungsende ab 17:00 bis 20:00 Uhr erfolgen. Der Standplatz ist nach dem Veranstaltungstag im ursprünglichen Zustand zu hinterlassen.

4. Parkmöglichkeiten

Zu den Auf- und Abbauzeiten ist die freie Zufahrt zum Kreishaus möglich. Während der Veranstaltung stehen rund um das Kreishaus Parkplätze zur Verfügung.

5. Stromversorgung

Die Veranstalter gewährleisten eine Grundbeleuchtung. Für die Standbeleuchtung an sich sind die Aussteller selbst verantwortlich. Die Veranstalter sorgen für eine ausreichende Stromversorgung gemäß den Angaben der Aussteller. Von der Versorgungsstelle bis innerhalb des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Die Aussteller sind für ausreichend Kabel und Mehrfachstecker verantwortlich.

6. Ansprechperson

Die Aussteller haben eine verantwortliche Ansprechperson zu benennen, die während der Nutzung anwesend und erreichbar sein muss. Diese ist für die Aufrechterhaltung der Ordnung verantwortlich.

7. Ordnung

Das Hausrecht wird durch die Veranstalter ausgeübt.

Bei der Veranstaltung ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Beschädigungen oder Zerstörungen sind den Veranstaltern unverzüglich unter Schilderung des Herganges zu melden. Selbst verursachte grobe Verschmutzungen sind sofort zu beseitigen.

8. Foto- und Videoaufnahmen

Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter für die Berichterstattung über die Veranstaltung und Bewerbung künftiger Veranstaltungen gemacht werden. Die Teilnehmer haben das Recht, der Verarbeitung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen zu widersprechen.

9. Brandschutz

Offenes Feuer ist grundsätzlich nicht gestattet, einschließlich Kerzen. Dekorationen und Ausschmückungen aller Art müssen aus schwer entflammbaren Materialien (Brandschutzklasse B1) beschaffen sein. Rettungswege und Notausgänge sowie die Zugänge zu den Löschmitteln müssen während der gesamten Veranstaltung freigehalten werden. Es herrscht generell im Gebäude Rauchverbot.

10. Haftung

Die Aussteller haften für sämtliche von ihnen verursachten Schäden an den zur Verfügung gestellten Ausstellungsflächen sowie der zur Verfügung gestellten Gegenstände am Veranstaltungsort.

Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Schäden an Ausstellungsgegenständen und an der Standausrüstung sowie Folgeschäden. Sie haften nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge.

11. Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklären sich die Aussteller damit einverstanden, dass die persönlichen Daten durch den Kreis Offenbach gespeichert und für Zwecke der Veranstaltungs- und oder Prüfungsabwicklung sowie für Informationen im Zusammenhang mit dem Thema der Veranstaltung verwendet werden.