Regionale Beratungs- und Förderzentren
Die sonderpädagogischen regionalen Beratungs- und Förderzentren (kurz: rBFZ) sind Teil der inklusiven Schulbündnisse. Mit der Weiterentwicklung der inklusiven Beschulung als Regelform ist der Bedarf an Beratung und Unterstützung stetig gewachsen. Die rBFZ koordinieren und sichern die sonderpädagogischen Angebote und die inklusive Beschulung der Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen in Kooperation mit Förderschulen und außerschulischen Institutionen. Sie sind im Kreis Offenbach an Förderschulen errichtet und ihre Lehrkräfte nehmen beide Aufgaben wahr: die Planung, Vermittlung und Durchführung der unterstützenden Maßnahmen sowie die gemeinsame Unterrichtung der inklusiv zu beschulenden Schülerinnen und Schüler mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule.
Die rBFZ haben eine entscheidende Rolle in der Verteilung personeller Ressourcen. Sie verantworten die sonderpädagogische Unterstützung im Rahmen des inklusiven Unterrichts und stellen die Fachkompetenz in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprachheilförderung sicher. Sie beraten und fördern im Rahmen von schulbezogenen Förderstunden. Sie sind in die Entscheidungsfindung über die weitere Förderung von Schülerinnen und Schülern an der allgemeinen Schule eingebunden. Durch vorbeugende Maßnahmen sollen die Schülerinnen und Schüler den Lernzielen der allgemeinen Schule weiterhin folgen können.
Die Zusammenarbeit der allgemeinen Schulen und der rBFZ gründet sich auf eine Kooperationsvereinbarung, in welcher Förderkonzeptionen und die Grundlagen der Kooperation geregelt sind. Durch die Zusammenarbeit zwischen den rBFZ und den allgemeinen Schulen werden nicht nur die betroffenen Schülerinnen und Schüler in ihrer Lernentwicklung, sondern auch die Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität der jeweiligen Schule unterstützt.
Die rBFZ sind für die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprachheilförderung sowie geistige Entwicklung zuständig.