Immissionsschutz
Der Kreis Offenbach nimmt die Aufgaben der Unteren Immissionsschutzbehörde wahr. Unter „Immissionsschutz“ werden sämtliche Bemühungen verstanden, Immissionen auf ein für die Menschen und die Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen. Immissionen sind alle Einwirkungen in Form von:
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- Luftverunreinigungen
- Geräuschen
- Erschütterungen
- Licht
- Wärme
- Strahlen
- sonstige Umwelteinwirkungen
Sie sind nach dem Stand der Technik soweit zu vermeiden beziehungsweise zu reduzieren, dass lediglich nicht vermeidbare Einwirkungen hingenommen werden müssen.
Die Kreisverwaltung hat gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz und der entsprechenden Rechtsverordnungen, Richtlinien und sonstige Handlungsempfehlungen verschiedene Zuständigkeiten abzudecken. Beispielsweise ist die Untere Immissionsschutzbehörde für die Betrachtung und Beurteilung von Immissionen verursacht durch Heizungsanlagen (Kleinfeuerungsanlagen), landwirtschaftliche Betriebe, Baustellen oder auch ausgehend von Freizeit- und Sportanlagen und Gaststätten zuständig. In diesem Zusammenhang gestaltet sich die notwendige Ausübung von Überwachungsaufgaben mitunter sehr komplex, da keine für alle Belange zutreffenden konkreten Regelungen und Handlungsvorgaben existieren und somit individuell ein Ausgleich der Interessen herbeigeführt werden muss.
Um schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken, überwacht die Immissionsschutzbehörde zum Beispiel nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen, ordnet im Einzelfall Maßnahmen an oder verfolgt entsprechende Ordnungswidrigkeiten. Zu den Aufgaben gehören auch die Beurteilung von Bauvorhaben hinsichtlich schädlicher Umwelteinwirkungen und die Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an Bauleit- und Raumordnungsplanungen.