Fluglärm
Aufgrund ihrer unmittelbaren Nachbarschaft zum Flughafen Frankfurt am Main sind insbesondere die Städte und Gemeinden im Norden, Westen und in der Mitte des Kreisgebietes von Fluglärm betroffen. Durch die Mitgliedschaft und Mitarbeit in den Fluglärmkommissionen Frankfurt und Egelsbach, im Forum Flughafen und Region sowie in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Zukunft Rhein-Main (KAGZRM) setzt sich der Kreis Offenbach aktiv für die Minderung der Fluglärmbelastung in der Region ein.
Fluglärmbeschwerde
Registrieren Sie ungewöhnlich lautes Flugzeug oder vermuten Sie eine massive Kursabweichung, können Sie Ihre Fluglärmbeschwerde an die Fraport AG wie folgt absetzen:
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- kostenfreie Telefonnummer 069 690-60600
Fluglärmkommission
Zur Beratung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) und des Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge wurde für den Flughafen Frankfurt am Main gemäß § 32b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) eine Kommission gebildet. Der Kreis Offenbach ist Mitglied in die Fluglärmkommission.
Die Kommission soll den Stellen für die von ihnen zu treffenden Entscheidungen das besondere Fachwissen, die Ortskenntnis und den Sachverstand der Fluglärm-Kommission-Mitglieder zur Verfügung stellen. In der Praxis bedeutet das Beratungserfordernis, dass zu den vorgenannten Themenbereichen vorab das Beratungsergebnis der Fluglärmkommission einzuholen ist. Die Kommission ist zudem berechtigt, eigene Maßnahmen zu entwickeln und vorzuschlagen.
Typische Beispiele für das Aufgabenspektrum der Fluglärmkommission sind Beratungen zu folgenden Themen:
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- Flugroutenfestsetzung
- aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen
- Lärmschutzbereich
- Entgeltordnung
- Lärmaktionsplanung
- Fluglärm-Messstationen