Bildungs- & Teilhabepaket

Kinder und Jugendliche können Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten. Dieser wird bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf gesondert berücksichtigt.

Was fällt unter das Bildungs- und Teilhabepaket?

    • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
    • Schülerbeförderung
    • Lernförderung
    • Zuschüsse für das Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten
    • Mitgliedsbeiträge für kulturelle und sportliche Aktivitäten
    • persönlicher Schulbedarf

Wer kann einen Antrag stellen?

    • Kinder beziehungsweise deren Eltern, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten (Anträge für Sozialhilfeempfänger erhalten Sie beim zuständigen Sozialamt)
    • Kinder, deren Eltern für diese Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten (Bundeskindergeldgesetz beziehungsweise Wohngeldgesetz)

Wie geht das Antragsverfahren?

Für alle Leistungen im Bereich Bildung und Teilhabe ist ein Antrag erforderlich. Ausgenommen ist lediglich der Schulbedarf, sofern der Schüler oder die Schülerin laufend Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld bezieht. Mit dem Hauptantrag beziehungsweise Weiterbewilligungsantrag haben Sie bereits die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt.

Falls Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, nutzen Sie bitte diese Antragsformulare:

Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler). Für Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, beispielsweise Vereinsbeiträge und Freizeiten, liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

Unter das Bildungs- und Teilhabepaket fallen folgende Leistungen:

    • Tatsächliche Aufwendungen für Tagesausflüge, die von der Schule oder der Kindertageseinrichtung durchgeführt werden
    • Aufwendungen für mehrtägige Fahrten, die von der Schule oder der Kindertageseinrichtung durchgeführt werden, bis maximal 600 Euro für Fahrten innerhalb Deutschlands und bis maximal 900 Euro für Fahren ins Ausland
    • Pauschale für den Schulbedarf, derzeit 104 Euro im ersten und 52 Euro im zweiten Schulhalbjahr
    • Schülerbeförderungskosten für die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs, soweit diese tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden
    • Aufwendungen für eine ergänzende angemessene Lernförderung, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele nach den schulrechtlichen Bestimmungen zu erreichen
    • entstehende Aufwendungen der Mittagsverpflegung für Schülerinnen, Schüler und Kinder in Tageseinrichtungen oder der Kindertagespflege, für Schülerinnen und Schüler gilt dies, wenn die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird
    • für Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden monatlich bis zu 15 Euro berücksichtigt, darunter fallen
      • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
      • Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung
      • Teilnahme an Freizeiten