Untere Naturschutzbehörde
Die Untere Naturschutzbehörde - kurz: UNB - sichert die biologische Vielfalt (Biodiversität), trägt zur Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes bei und fördert die Vielfalt, Eigenart, Schönheit und den Erholungswert von Natur und Landschaft. Sie
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- gestaltet und pflegt Biotope,
- schützt gefährdete Lebensräume,
- setzt das Artenschutzrecht für heimische Tier- und Pflanzenarten durch,
- optimiert Planungen, indem sie die gesetzlich geforderte Vermeidung und Kompensation von Naturbeeinträchtigungen bewertet und – falls nicht vorgesehen – einfordert,
- schreitet gegen ungenehmigte Eingriffe in Natur und Landschaft ein.
Beispiele der Tätigkeiten
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- Ausweisung von Baugebieten
Werden neue Baugebiete geplant, bewertet die UNB die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sowie die von der Kommune vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen. Als "Träger öffentlicher Belange" bildet ihre Stellungnahme eine wichtige Grundlage für die spätere Rechtskraft des Bebauungsplans.
- Unerlaubte Eingriffe in Natur und Landschaft
Immer wieder werden Freiflächen ohne Genehmigung bebaut oder Naturbestandteile zerstört. Die UNB nimmt Kontakt mit den Verursachern auf, vermittelt die Rechtslage und leitet – falls nötig – die notwendigen Maßnahmen ein.
- Neugestaltung ökologisch wertvoller Biotope
Können Natureingriffe durch konkrete Naturschutzmaßnahmen nicht kompensiert werden, ist die UNB verpflichtet ein „Ersatzgeld" zu erheben. Die UNB finanziert mit diesem Geld Naturschutzprojekte und überwacht deren Ausführung. So wurde beispielsweise der ehemals begradigte Bachlauf der Rodau renaturiert. Das wiederhergestellte vielgestaltige Bachbett bietet heimischen Tieren und Pflanzen heute neuen Lebensraum.
Typische Projekte sind auch Anpflanzungen von Obstwiesen, der Bau von Tümpeln und die Regeneration von Sandmagerrasen.
- Ausweisung und Pflege von Naturdenkmalen
Die UNB weist besonders schöne und seltene „Einzelschöpfungen der Natur" als Naturdenkmale aus und kümmert sich um deren Pflege.
Außer Bäumen sind dies zum Beispiel auch Binnendünen, Moore und geologische Aufschlüsse.
- Artenschutz
Die UNB ist zuständig für den Erhalt und Schutz der biologischen Vielfalt heimischer wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Sie ist auch Ansprechpartnerin für die Umsiedlung geschützter Arten wie etwa Hornissen und Zauneidechsen. Auch Bienen müssen geschützt werden. Sie brauchen mehr Lebensraum und weitere Blühflächen.