Ganztägig arbeitende Schulen
Fast alle Schulen im Kreis Offenbach arbeiten ganztägig. Sie bieten ihren Schülerinnen und Schülern eine ergänzende individuelle Förderung, Arbeitsgemeinschaften und vieles mehr am Nachmittag. Die rechtlichen Grundlagen für Schulen mit Ganztagsangeboten bilden das Hessische Schulgesetz (§ 15) sowie die „Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen“ (Erlass vom 13. April 2018). Für die Umsetzung dieser Organisationsformen ist das Angebot eines warmen Mittagessens und das Vorhandensein altersgerechter Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume erforderlich. Spiel- und Ruhemöglichkeiten sind weitere Voraussetzungen, um in das Ganztagsprogramm des Landes aufgenommen zu werden. Beratung zur Ganztagskonzeptentwicklung bietet die Pädagogische Schulentwicklung gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt.
Profil 1
Schulen mit einem dem Profil 1 entsprechenden Ganztagsangebot bieten an mindestens drei Wochentagen von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr Hausaufgabenbetreuung, Fördermaßnahmen sowie erweiterte Angebote im Wahl- und Freizeitbereich an. Die Teilnahme an diesen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Nach erfolgter Anmeldung durch die Eltern besteht allerdings die Pflicht zur Teilnahme. Das Angebot kann auf bestimmte Jahrgänge begrenzt sein. Das konkrete pädagogische Konzept entwickelt die Schule selbst. Es ist im Schulprogramm zu verankern, das von der Schulaufsichtsbehörde genehmigt wird.
Profil 2
Schulen mit einem dem Profil 2 entsprechenden Ganztagsangebot bieten an allen fünf Schultagen pro Woche freiwillige Zusatzangebote von 7:30 Uhr bis 16:00 oder 17:00 Uhr. Unter anderem werden Förderkurse, Wahlangebote sowie den Unterricht ergänzende und erweiternde Arbeitsgemeinschaften und Projekte, die Betreuung von Hausaufgaben und Stillarbeit sowie die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen gewährleistet. Stundenzeiten und der Wechsel von Bildungs- und Freizeitangeboten können schulintern geregelt werden (siehe oben). Für angemeldete Schülerinnen und Schüler besteht eine Teilnahmepflicht.
Profil 3
Schulen mit einem dem Profil 3 entsprechenden Ganztagsangebot werden als Ganztagsschulen bezeichnet. Diese bieten an fünf Tagen pro Woche in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 oder 17:00 Uhr Betreuung, Unterricht sowie verpflichtende Ganztagsangebote für alle ihre Schülerinnen und Schüler oder für einen definierten Teil ihrer Schülerschaft an. Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler ganz oder teilweise verpflichtend.
Pakt für den Ganztag
Schulen im „Pakt für den Ganztag“ verfügen an fünf Tagen in der Woche von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr und auch in den Schulferien über ein verlässliches und freiwilliges Bildungs- und Betreuungsangebot. Je nach Bedarf und orientiert an den vor Ort vorhandenen Strukturen und dem gemeinsam entwickelten Konzept wird im „Pakt für den Ganztag“ ein für die jeweilige Kommune passendes Angebot etabliert, das Ganztag und Betreuung stärker verzahnt. Eltern können zwischen mindestens zwei zeitlichen Modulen wählen, einem kürzeren bis 14:30 oder 15:00 Uhr und einem längeren bis 17:00 Uhr, auf Wunsch auch mit Ferienbetreuung. Grundsätzlich handelt es sich um ein freiwilliges Angebot, nach Anmeldung des Kindes dann verbindlich.
Ansprechpartnerinnen:
Für Grundschulen in Mühlheim sowie Förderschulen:
Maureen Fuchs
Für Grundschulen in Dietzenbach und Mainhausen:
Fatma Aslan
Für Grundschulen in Egelsbach, Langen, Neu-Isenburg:
Denise Bendrien (ab 01.11.2024)
Für Grundschulen in Hainburg, Obertshausen, Rödermark, Rodgau:
Paula Roth-Silva (ab (01.11.2024)
Für Grundschulen in Dreieich und Seligenstadt:
Jessica Elvert-Schumacher
Für weiterführenden Schulen kreisweit:
Simone Franzmann-Graupner