Öffentliche Zustellung
Die öffentliche Zustellung ist eine besondere Form der Bekanntmachung. Voraussetzungen sind beispielsweise gegeben, wenn der Aufenthalt des Empfängers oder der Empfängerin unbekannt oder nicht ermittelbar sind und auch die Zustellung der Benachrichtigung an einen Vertretung oder Bevollmächtigten nicht möglich ist.