Öffentliche Zustellung

Die öffentliche Zustellung ist eine besondere Form der Bekanntmachung. Voraussetzungen sind beispielsweise gegeben, wenn der Aufenthalt des Empfängers oder der Empfängerin unbekannt oder nicht ermittelbar sind und auch die Zustellung der Benachrichtigung an einen Vertretung oder Bevollmächtigten nicht möglich ist.

Aktuelle Öffentliche Zustellungen der Kreisverwaltung Offenbach

Aktuell liegen keine öffentlichen Zustellungen der Kreisverwaltung Offenbach vor.