Schuleingangsuntersuchung


Bei den Einschulungsuntersuchungen handelt es sich um eine im Hessischen Schulgesetz vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchung im Rahmen der Aufnahme in die Grundschule. Die Untersuchung umfasst:

    • die Erhebung der Anamnese und des Impfstatus
    • einen Hör- und Sehtest
    • eine körperliche Untersuchung
    • eine Entwicklungsdiagnostik

Es wird ein standardisierter Test eingesetzt zur Überprüfung sogenannter Vorläuferfähigkeiten, die für eine gute und gesunde Schullaufbahn wichtig sind.

Die Ergebnisse der Schulärztlichen Untersuchung dienen als Grundlage, um die Schule und die Eltern der Kinder bei Fragen rund um die Einschulung zu beraten und gegebenenfalls Empfehlungen zu weiteren Fördermaßnahmen auszusprechen, um einen gelungenen Schulstart zu erreichen. Das Ergebnis der Einschulungsuntersuchung ist deswegen auch kein endgültiges Urteil über die Schulfähigkeit des Kindes. Viel mehr liegt der Fokus darauf, mögliche Entwicklungsrisiken frühzeitig zu erkennen, damit das Kind gegebenenfalls von Fördermaßnahmen oder Therapien bis zum Schuleintritt profitieren kann.

Die ersten Kinder werden jährlich vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitszentrums des Kreises Offenbach bereits in den Sommerferien untersucht. In der Regel beginnt die Saison der Einschulungsuntersuchungen im Herbst. Ab Oktober fahren die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in die Grundschulen im Kreisgebiet und untersuchen die Kinder vor Ort.