Betreuung im Grundschulalter

Im Kreis Offenbach sind qualitativ gute Betreuungsangebote für alle Altersstufen vorhanden. Ab dem 1. August 2026 haben Kinder der Jahrgangsstufe eins einen Rechtsanspruch auf Betreuung und in den Folgejahren jeweils die neu eingeschulten Kinder. So werden bis 1. August 2029 alle Kinder im Grundschulalter diesen Anspruch haben, der über Tageseinrichtungen für Kinder zu erfüllen ist. Unterricht und Angebote der ganztägig arbeitenden Schulen werden angerechnet. Die Städte und Gemeinden im Kreis nehmen ihre Verpflichtung wahr, mit Unterstützung des Schulträgers, die Platzkapazitäten für Betreuungen weiter auszubauen, um allen Kindern zeitnah eine Betreuung im Rahmen der ganztägig arbeitenden Grundschulen zu ermöglichen.

Sie suchen eine Einrichtung, die Ihr Grundschulkind betreut?

Dann wenden Sie sich an den Betreuungsträger ihrer zuständigen Grundschule. Für weitergehende Informationen besuchen Sie bitte die Internetseiten der jeweiligen Grundschule oder Förderschule mit Grundstufe, wo sich auch die Betreuungsträger näher vorstellen. Alle Schulen finden Sie in unserer Schulübersicht.

Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter

Der Anspruch, den Kinder ab August 2026 in der Jahrgangsstufe eins haben, umfasst acht Stunden an Werktagen und in den Ferien, bis auf vier Wochen Schließzeit. Dieser wird über den Unterricht sowie die Angebote der ganztägig arbeitenden Grund- und Förderschulen erfüllt.
Sollte es sich bei Ihrem Anliegen um eine Angelegenheit im Rahmen eines Rechtsanspruches für einen Ganztagsbetreuungsplatz für Grundschulkinder handeln, senden Sie bitte eine E-Mail an Rechtsanspruch-grundschulalter@kreis-offenbach.de. Bitte geben Sie dabei

    • den Namen des Kindes
    • das Geburtsdatum des Kindes
    • Ihre Wohnanschrift

an. Wir werden Ihre Anfrage zeitnah beantworten.