Hilfe zur Pflege

Um ein weitgehend selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, die Pflege zu erleichtern und die Pflegebereitschaft von Pflegepersonen zu erhalten, wird Hilfe zur Pflege gewährt. Hilfe zur Pflege können Personen erhalten, die wegen körperlicher, geistiger und seelischer Krankheit oder Behinderung im täglichen Leben Hilfe benötigen. Leistungen sind im häuslichen (ambulante Pflege), teilstationären und auch als stationär (stationäre Pflege), beispielsweise im Pflegeheim möglich. Ebenso können Kosten für Hilfsmittel übernommen werden. Ansprüche gegenüber der Pflegekasse sind vorrangig zu prüfen.

Zur Feststellung der Bedürftigkeit ist eine individuelle Bedarfsprüfung beziehungsweise Bedarfsberechnung erforderlich. Ob Anspruch besteht, lässt sich am besten im Rahmen eines persönlichen Gesprächs oder über die formelle Antragsstellung klären.