Abfallwirtschaft
Die Landkreise sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Abfallwirtschaft zuständig. Mit Vertragsunterzeichnung am 22. Dezember 1998 haben sich die Landkreise und kreisfreien Städte im Rhein-Main-Gebiet in der Dachorganisation RMA Rhein-Main Abfall GmbH zusammengeschlossen. Die Gesellschaft nahm am 1. Januar 1999 ihren Betrieb auf. Gesellschafter der Rhein-Main Abfall GmbH sind die beiden kreisfreien Städte Frankfurt am Main und Offenbach am Main sowie die Landkreise Hochtaunus, Main-Taunus und Offenbach. Dazu kommt die Stadt Maintal.
Originäre Aufgaben der RMA sind:
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- Steuerung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen im RMA-Gebiet
- Gebühreneinzug
- Sicherung von Entsorgungskapazitäten
- Abfallmengen- und Abfallwirtschaftsplanung
- Sonderabfall-Kleinmengensammlung
- Nachsorge für geschlossene Deponien
- Festlegung von Entsorgungsstandards
Die RMA ist Dachorganisation, die als geeigneter Dritter im Sinne von § 22 des Kreislaufwirtschaftsgesetz agiert. Sie steuert abfallwirtschaftliche Maßnahmen. Für Abfälle zur Beseitigung besitzt sie einen Generalentsorgungsauftrag. Dazu stehen im RMA-Gebiet das Müllheizkraftwerk Frankfurt, die Biogasanlage Flörsheim-Wicker, die Abfallumladeanlage Osthafen (Frankfurt am Main), die Biokompostanlage Frankfurt, die Kompostierungsanlage Maintal, die Biogasanlage Brandholz, Übergabe- und Sammelstelle für Elektroaltgeräte des Kreises Offenbach, die Deponie Büttelborn und die Deponie Dyckerhoffbruch (Landeshauptstadt Wiesbaden) zur Verfügung. Von der RMA selbst werden keine eigenen Entsorgungsanlagen betrieben.