Altlasten
Zu Altlasten werden Altablagerungen und Altstandorte, wenn bereits Schadstoffe in die Umwelt gelangt sind oder sich auszubreiten drohen. Gelangen Schadstoffe nicht aufgrund früherer Tätigkeiten, sondern durch den laufenden Anlagenbetrieb oder durch Unfälle mit umweltgefährdenden Stoffen in Boden und Grundwasser, handelt es sich begrifflich nicht um Altlasten, sondern um schädliche Bodenveränderungen. Die Folgen für die Umwelt und die notwendigen Schritte zur Schadensbeseitigung sind im Wesentlichen dieselben. Die Auswirkungen auf Wasser, Boden und Luft können die menschliche Gesundheit direkt und indirekt gefährden oder beeinträchtigen. Risiken und Belastungen zu kennen und, wenn es nötig ist, die von ihnen ausgehenden Gefahren zu beseitigen, sollte im Interesse aller Beteiligten liegen.