Verwaltungsausschuss Kreisjugendbildungswerk

Aufgabe & Zweck

Der Kreis Offenbach errichtet und unterhält nach §§ 35 bis 42 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches vom 18. Dezember 2006 das Jugendbildungswerk als eigenständige Einrichtung des Kreises Offenbach. Dieses hat seinen Sitz in Dietzenbach in der Rechtsform einer unselbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Das Jugendbildungswerk nimmt Aufgaben der außerschulischen Jugendbildung nach § 35 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches wahr und ist in seiner Arbeit überparteilich und überkonfessionell.

Der Verwaltungsausschuss wird vom Kreisausschuss des Kreises Offenbach für die Dauer der Wahlzeit des Kreistages berufen. Vorsitzende oder Vorsitzender des Verwaltungsausschusses ist der Landrat oder die Landrätin beziehungsweise der oder die für den Jugend- und Sozialbereich zuständige Dezernent oder Dezernentin als vom Landrat beauftragte Vertreterin oder beauftragter Vertreter.

Der Verwaltungsausschuss wacht über die Arbeit des Jugendbildungswerkes. Er entscheidet über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Er hat ein Vorschlagsrecht bei der Einstellung hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus beschließt er die Rahmenkonzeption des Jugendbildungswerkes und entscheidet über die Aufstellung des Jahresprogramms sowie des Haushaltsplanes des Jugendbildungswerkes.

Der Verwaltungsausschuss besteht aus zehn stimmberechtigten Mitgliedern. Ihm müssen je zur Hälfte Vertreterinnen und Vertreter des Trägers und der jungen Menschen, an die sich die Bildungsangebote richten, angehören. Die Jugendvertreterinnen und Jugendvertreter müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie scheiden mit Vollendung des 27. Lebensjahres aus dem Verwaltungsausschuss aus. Mit beratender Stimme gehören 16 weitere Personen dem Ausschuss an. Bei der Besetzung der Vertreterinnen und Vertreter soll auf eine zahlenmäßig gleiche Berücksichtigung von Frauen und Männern geachtet werden.

Der Verwaltungsausschuss tagt mindestens einmal jährlich in nichtöffentlicher Sitzung. Der oder die Vorsitzende hat den Verwaltungsausschuss mindestens einmal jährlich einzuberufen. Im Übrigen gelten für die Einberufung und Beschlussfassung die Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung beziehungsweise der Hessischen Landkreisordnung sinngemäß.

Mitglieder des Verwaltungsausschusses Kreisjugendbildungswerk

Organisation
Mitglied
Stellvertretung
stimmberechtigte Mitglieder
Vorsitz
Carsten Müller
Patricia Thomas
Kreisausschuss
Karlheinz Habermann
Jutta Kegelmann
Kreistag
Elisabeth Ball
Thomas Lortz
Kreistag
Nina Streib
Annabell Jäger
Kreistag
Anna Kristina Schönbach
Jasmin Berger
Kreisjugendring
Melissa Neuber
N.N.
Kreisjugendring
Monique Dömling
N.N.
Kreisschülervertretung
Sarah Joswig
Leni Hazelhof
Jugendinitiative
Mahmoud Haji
Sadek Amiri
Jugendinitiative
Tom Kopolt
N.N.
beratende Mitglieder
Fachdienst Volkshochschule/Weiterbildung
Susann Bretz

Fachdienst Jugend und Familie
Sandra Hansmann

Bereich Jugendförderung und Frühe Hilfen
Peter Kohl

Jugendbildungsreferent
Christian Sieling

Jugendbildungsreferentin
Sabine Ehret

Jugendbildungsreferentin
Anne Vogel

Teilnehmerin an Seminaren
Hejar Hussein

Teilnehmende an Seminaren
N.N.

Teilnehmende an Seminaren
N.N.

Arbeitskreis Ortsjugendpflegen
Paul Popien

Arbeitskreis Ortsjugendpflegen
N.N.

Kreisjugendring
Carsten Gerhold

Agentur für Arbeit
Anna Julia Sauer

Pro Arbeit Kreis Offenbach AöR
Boris Berner
Raphael Stanko
Koordinationsstelle nach § 4a HKO
N.N.

Kreisausländerbeirat
N.N.
Betül Ergün
Kreiselternbeirat
Martina Pollert