Basisqualifizierung nach §45a SGB XI

Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter übernehmen unter anderem Aufgaben im Haushalt, erledigen Einkäufe oder begleiten zu Arztbesuchen. Darüber hinaus bieten sie Entlastungsangebote für pflegende Angehörige an, indem sie zum Beispiel mit den Pflegebedürftigen spazieren gehen oder Zeit mit ihnen zu Hause verbringen.

Die Pflegeunterstützungsverordnung ermöglicht es den Alltagsbegleiterinnen und -begleitern, sich im Bereich Hauswirtschaft selbstständig zu machen oder als Beschäftigte für einen hauswirtschaftlichen Dienst tätig zu werden. Um die Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen zu können, ist für alle Personen, die keine entsprechenden Fachkräfte sind, eine absolvierte Basisqualifikation Voraussetzung.

Die Leitstelle Älterwerden bietet immer wieder Schulungen für die Basisqualifikation an. Inhalte sind Themen wie Unterstützungs- und Betreuungsangebote, richtige Kommunikation, verschiedene Krankheitsbilder, Ernährungsfragen im Alter, sicheres Handeln in Notfällen und Krisensituationen sowie rechtliche Aspekte.

Schulungstermine im Kreis Offenbach