§ 6 Abstimmungen
6.1 Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Stimmenthaltungen werden nicht berücksichtigt.
6.2 Abstimmungen sind grundsätzlich offen. Auf Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes kann auch zu Tagesordnungspunkten eine geheime Abstimmung erfolgen.