§ 7 Vorstand

7.1 Der Vorstand des Beirates besteht aus dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden und seinem Stellvertreter oder Stellvertreterin. Der Vorsitzende oder die Vorsitzende vertritt den Beirat in der Öffentlichkeit.
7.2 Ein Antrag auf Abberufung des Vorstandes muss von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder gestellt werden.