§ 9 Vergütung

9.1 Die Beiratsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
9.2 Teilnehmer oder Teilnehmerinnen einer Beiratssitzung erhalten ein Sitzungsgeld entsprechend der dem Kreistag angehörenden Ausschüsse.
9.3 Personen, zu deren dienstlichen Obliegenheiten die Teilnahme an den Beiratssitzungen gehört, erhalten kein Sitzungsgeld.
9.4 Die Erstattung der Fahrkosten erfolgt nach Reisekostenrecht.