2. Umfang der Förderung
Die Zuwendung beträgt bis zu 20 Prozent der nachgewiesenen Kosten. Die Zuwendung für die Anschaffung von Kleinbussen beträgt bis zu 10 Prozent der nachgewiesenen Kaufsumme abzüglich aller Rabatte und gegebenenfalls Einnahmen aus dem Verkauf des vorher genutzten Fahrzeuges.