2. Wie kann man das ukrainische Fahrzeug in Deutschland zulassen (anmelden)?

Zur Zulassung wird ein Termin benötigt, bei dem folgende Unterlagen vorzulegen sind:

    • Ukrainischer Nationalpass + deutscher Aufenthaltstitel
    • Ukrainische Fahrzeugpapiere + ukrainische Kennzeichen
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
    • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung aus Deutschland
    • Nachweis einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug
      • a) Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung: COC-Bescheinigung
      • b) Bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung: Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO inklusive der Erteilung der Betriebserlaubnis durch die Bündelungsbehörde Marburg-Biedenkopf
    • Falls das Fahrzeug in der Ukraine auf einen anderen Halter zugelassen ist: Eigentumsnachweis (zum Beispiel Kaufvertrag, Überlassungserklärung)

Da erstmalig ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wird, ist das Fahrzeug zur Identifizierung bei der Zulassungsbehörde vorzufahren.