2. Wie kann man das ukrainische Fahrzeug in Deutschland zulassen (anmelden)?
Zur Zulassung wird ein Termin benötigt, bei dem folgende Unterlagen vorzulegen sind:
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- Ukrainischer Nationalpass + deutscher Aufenthaltstitel
- Ukrainische Fahrzeugpapiere + ukrainische Kennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung aus Deutschland
- Nachweis einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug
- a) Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung: COC-Bescheinigung
- b) Bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung: Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO inklusive der Erteilung der Betriebserlaubnis durch die Bündelungsbehörde Marburg-Biedenkopf
- Falls das Fahrzeug in der Ukraine auf einen anderen Halter zugelassen ist: Eigentumsnachweis (zum Beispiel Kaufvertrag, Überlassungserklärung)
Da erstmalig ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wird, ist das Fahrzeug zur Identifizierung bei der Zulassungsbehörde vorzufahren.