3. Verfahren

Dem Antragsformular auf Förderung sind beizufügen:

  1. die zur Verfügung gestellten Nachweislisten,
  2. das Freizeitprogramm beziehungsweise ein Bericht über den Verlauf,
  3. die Bekanntmachung (Flyer, Anmeldung et cetera).

Die aufgezählten und eingereichten Unterlagen gelten als Verwendungsnachweis.


Anträge auf Förderung sind innerhalb von sechs Wochen nach Veranstaltungsende vorzulegen. Später eingehende Anträge können nur unter Angabe einer besonderen Begründung berücksichtigt werden, die Auszahlung liegt im Ermessen des Kreises Offenbach.