3. Verfahren
Dem Antragsformular auf Förderung sind beizufügen:
- die zur Verfügung gestellten Nachweislisten,
- das Programm vor Ort,
- das Programm zur Vor- und Nachbereitung,
- ein Abschlussbericht.
Die aufgezählten und eingereichten Unterlagen gelten als Verwendungsnachweis.
Anträge auf Förderung sind innerhalb von sechs Wochen nach Veranstaltungsende vorzulegen. Später eingehende Anträge können nur unter Angabe einer besonderen Begründung berücksichtigt werden, die Auszahlung liegt im Ermessen des Kreises Offenbach.