4. Widerruf und Rücknahme der Anerkennung

Die Anerkennung kann widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn Voraussetzungen, die für die Anerkennung maßgeblich waren, später wegfallen, die Anerkennung auf Grund unrichtiger Angaben erfolgt ist oder sonstige Gründe bekannt werden, die eine Anerkennung nicht gerechtfertigt hätten.