Absatz 3
Die Vorschriften der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bleiben un-berührt, soweit diese Satzung hierfür keine eigenen Regelungen vorsieht.
Die Vorschriften der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bleiben un-berührt, soweit diese Satzung hierfür keine eigenen Regelungen vorsieht.