Antragsfristen

    • Bei einer beantragten Fördersumme von bis zu 20.000 Euro (Gesamtkosten des Projekts von bis zu 60.000 Euro) beträgt die Frist drei Monate.
    • Bei einer beantragten Fördersumme von bis zu 75.000 Euro (Gesamtkosten des Projekts von bis zu 225.000 Euro) beträgt die Frist sechs Monate.
    • Im großen Verfahren bei einer beantragten Fördersumme von über 75.000 Euro sind die Antragsfristen 1. März (Entscheidung in der Regel Ende Mai) und 1. September (Entscheidung in der Regel Ende November). Es ist sinnvoll, dass das eingereichte Projekt frühestens neun Monate nach Antragstellung beginnt.