Förderung von Tierschutzvereinen

Die Stiftung Hessischer Tierschutz fördert Maßnahmen und Projekte von Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen, die sich in einer schwierigen Finanzsituation befinden. Folgende Maßnahmen können gefördert werden: Neubaumaßnahmen, Umbaumaßnahmen, größere Reparaturmaßnahmen, Grundstückserwerb zur Schaffung einer einzufriedenden Auslauffläche, Erwerb eines für den Tiertransport geeigneten Kraftfahrzeuges ein- schließlich entsprechender Vorrichtungen zum Transport, Unfruchtbarmachung und Kennzeichnung von freilebenden Katzen, Tierarztbehandlungen und/oder Futtermittel, Herstellung von Informationsmaterial, insbesondere Printmedien und Internetseiten, Pädagogische Tierschutzprojekte in Kindergärten und Schulen.

Antragsberechtigte sind Träger von Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen mit gültiger Erlaubnis im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz, staatlich anerkannte Wildtierauffangstationen und Tierschutzorganisationen, die Unfruchtbarmachungen von Katzen durchführen.

Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz