Gebührenordnung zur Satzung für das Archiv des Kreises Offenbach (gemäß § 16 der Satzung)
| 1. Allgemeine Gebühren | |
| 1.1. schriftliche oder mündliche Beratung und Auskunftserteilung | kostenfrei |
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1.2 schriftliche oder mündliche Beratung und Auskunftserteilungen unter Inanspruchnahme von Archivalien, |
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| - durch eine archivarische Fachkraft - durch eine Verwaltungskraft Beratungen und Auskunftserteilungen, die mehr als acht Arbeitsstunden beanspruchen, werden im Allgemeinen nicht übernommen. Ausnahmen regelt die Kreisarchivleitung. |
18,25 Euro 21,50 Euro |
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1.3. Anfertigungen von Abschriften aus Archivgut nach Zeitaufwand, je angefangene 15 Minuten |
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| - durch eine archivarische Fachkraft - durch eine Verwaltungskraft Anfertigungen von Abschriften, die mehr als acht Arbeitsstunden beanspruchen, werden im allgemeinen nicht übernommen. Ausnahmen regelt die Kreisarchivleitung. |
18,25 Euro 21,50 Euro |
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1.4. Nutzungen von Archivalien im Lesesaal |
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für die Dauer eines Tages |
50 Euro |
| 2. Gebühren für Anfertigungen von Reproduktionen | |
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2.1 Fotokopien (digital oder analog) von Archivgut, je Kopie. Im Bereich der Amtshilfe können Fotokopien unentgeltlich hergestellt werden. |
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- je Kopie im Format DIN A 4 |
0,75 Euro |
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2.2 Reader-Printer-Kopien von Mikrofiches oder Mikrofilmen |
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| je Kopie | 2,00 Euro |
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2.3 In Ausnahmefällen kann das Kreisarchiv Nutzerinnen oder Nutzern erlauben Bücher oder Teile von Archivalien abzufotografieren |
kostenfrei |
| 2.4 Anfertigung von digitalen Reproduktion von Archivgut. | |
| je Aufnahme | 2,50 Euro |
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2.5 Ausdruck von digitalen Reproduktionen, je Blatt |
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- je Kopie im Format DIN A 4 |
0,75 Euro |
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2.6 Übersendung von Kopien und Reproduktionen, je Auftrag |
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- Versand per E-Mail 2,00 Euro zuzüglich 5,00 Euro pro versendeter Datei |
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2.7 Bei Postversendung von Archivalien zur Nutzung in anderen öffentlichen Archiven werden die anfallenden Kosten für den Aufwand für Versicherung, |
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| 3. Gebühren für Nutzungen von Archivalien für Veröffentlichungen | |
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3.1 Recht der Wiedergabe und Nutzung von Archivalien in Büchern, Broschüren, Zeitschriften, Kalendern auf Postkarten und anderen Veröffentlichungen |
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| bis zu 500 Stück | 10,00 Euro |
| bis zu 1.000 Stück | 20,00 Euro |
| bis zu 3.000 Stück | 30,00 Euro |
| bis zu 5.000 Stück | 60,00 Euro |
| bis zu 10.000 Stück | 100,00 Euro |
| bis zu 50.000 Stück | 200,00 Euro |
| über 50.000 Stück, je angefangene 50.000 Stück | 350,00 Euro |
| Die Quellenangabe „Kreisarchiv Offenbach“ ist zwingend erforderlich. | |
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3.2 Recht der Wiedergabe und Nutzung von Archivalien in Video-, Film- und Fernsehbeiträgen mit dem Recht |
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3.3 Recht der Wiedergabe und Nutzung von Archivalien im Internet pro Abbildung bei unbegrenzter Einstelldauer. |
200,00 Euro |
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4. Verlust oder Beschädigung von Archivgut |
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Bildarchiv, je Stück |
30,00 Euro |
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Bibliothek - Ersatzbeschaffung zuzüglich Bearbeitung |
18,25 Euro |
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Archivalien individuell ermittelter Wert der Archivale oder mindestens 2,00 Euro je Blatt beziehungsweise Restaurierungskosten in voller Höhe zuzüglich Bearbeitung |
18,25 Euro |
§ 2 Gebührenfälligkeit
Alle Entgelte sind im Voraus zu entrichten. Eine Rückerstattung von Entgelten bei Nichtwahrnehmung oder Nichtausschöpfung der vergebenen Benutzungsberechtigung ist ausgeschlossen.
§ 3 Sonstige Auslagen
Unbeschadet der nach § 1 dieser Gebührenordnung festzusetzenden Gebühren hat die Nutzerin oder der Nutzer dem Kreisarchiv die entstehenden Auslagen zu ersetzen.
§ 4 Verzichten auf die Gebührenerhebung in besonderen Fällen
Bei der Nutzung von Archivgut für wissenschaftliche, ortsgeschichtliche oder Unterrichtszwecke kann das Kreisarchiv auf die Erhebung von Gebühren nach § 1, Position 1.2.–1.4. dieser Gebührenordnung verzichten. Beträgt jedoch der Zeitaufwand für Anfragen nach § 1, Position 1.2. und 1.3. mehr als eine Stunde kann nach Ermessen der Kreisarchivleitung für jede weitere angefangene 15 Minuten Gebühren gemäß den entsprechenden Positionen fällig werden.