Gebührenordnung zur Satzung für das Archiv des Kreises Offenbach (gemäß § 16 der Satzung)

1. Allgemeine Gebühren
1.1. schriftliche oder mündliche Beratung und Auskunftserteilung kostenfrei

1.2 schriftliche oder mündliche Beratung und Auskunftserteilungen unter Inanspruchnahme von Archivalien,
Literatur und so weiter nach Zeitaufwand, je angefangene 15 Minuten

- durch eine archivarische Fachkraft
- durch eine Verwaltungskraft

Beratungen und Auskunftserteilungen, die mehr als acht Arbeitsstunden beanspruchen, werden im Allgemeinen nicht übernommen.
Ausnahmen regelt die Kreisarchivleitung.
18,25 Euro
21,50 Euro

 1.3. Anfertigungen von Abschriften aus Archivgut nach Zeitaufwand, je angefangene 15 Minuten


- durch eine archivarische Fachkraft
- durch eine Verwaltungskraft

Anfertigungen von Abschriften, die mehr als acht Arbeitsstunden beanspruchen, werden im allgemeinen nicht übernommen.
Ausnahmen regelt die Kreisarchivleitung.
18,25 Euro
21,50 Euro

1.4. Nutzungen von Archivalien im Lesesaal

für die Dauer eines Tages
für die Dauer eines Monats

50 Euro
500 Euro

2. Gebühren für Anfertigungen von Reproduktionen

2.1 Fotokopien (digital oder analog) von Archivgut, je Kopie. Im Bereich der Amtshilfe können Fotokopien unentgeltlich hergestellt werden.
Fotokopien werden grundsätzlich durch Archivmitarbeiter hergestellt. 

- je Kopie im Format DIN A 4
- je Kopie im Format DIN A 3

0,75 Euro
1,00 Euro

2.2 Reader-Printer-Kopien von Mikrofiches oder Mikrofilmen

je Kopie 2,00 Euro

2.3 In Ausnahmefällen kann das Kreisarchiv Nutzerinnen oder Nutzern erlauben Bücher oder Teile von Archivalien abzufotografieren
insofern der Erhaltungszustand und andere Benutzer nicht gestört werden.

 kostenfrei
2.4 Anfertigung von digitalen Reproduktion von Archivgut.
 je Aufnahme  2,50 Euro

2.5 Ausdruck von digitalen Reproduktionen, je Blatt

- je Kopie im Format DIN A 4
- je Kopie im Format DIN A 3

0,75 Euro
1,00 Euro

2.6  Übersendung von Kopien und Reproduktionen, je Auftrag

- Versand per E-Mail 2,00 Euro zuzüglich 5,00 Euro pro versendeter Datei
- Bei Versand per Post werden die anfallenden Kosten vom Auftraggeber in voller Höhe bezahlt.  

2.7 Bei Postversendung von Archivalien zur Nutzung in anderen öffentlichen Archiven werden die anfallenden Kosten für den Aufwand für Versicherung,
Verpackung und Porto in voller Höhe berechnet.

3. Gebühren für Nutzungen von Archivalien für Veröffentlichungen

3.1  Recht der Wiedergabe und Nutzung von Archivalien in Büchern, Broschüren, Zeitschriften, Kalendern auf Postkarten und anderen Veröffentlichungen
für jede einzelne Wiedergabe pro Abbildung bei einer Auflagenhöhe von

bis zu 500 Stück 10,00 Euro
bis zu 1.000 Stück 20,00 Euro
bis zu 3.000 Stück 30,00 Euro
bis zu 5.000 Stück 60,00 Euro
bis zu 10.000 Stück 100,00 Euro
bis zu 50.000 Stück 200,00 Euro
über 50.000 Stück, je angefangene 50.000 Stück 350,00 Euro
Die Quellenangabe „Kreisarchiv Offenbach“ ist  zwingend erforderlich.

3.2 Recht der Wiedergabe und Nutzung von Archivalien in Video-, Film- und Fernsehbeiträgen mit dem Recht
der einmaligen Veröffentlichung je wiedergegebener Abbildung
Die Quellenangabe „Kreisarchiv Offenbach“ ist zwingend erforderlich. Die Gebühr wird für die Bereitstellung von Unterlagen fällig.
Ein Erwerb von Urheberrechten ist damit nicht verbunden.
Von der Erhebung der Gebühr kann im begründeten Einzelfall ganz oder teilweise abgesehen werden, sofern dies im Interesse des Kreises ist.





200,00 Euro

3.3 Recht der Wiedergabe und Nutzung von Archivalien im Internet pro Abbildung bei unbegrenzter Einstelldauer.
Die Quellenangabe „Kreisarchiv Offenbach“ ist zwingend erforderlich.
Die Gebühr wird für die Bereitstellung von Unterlagen fällig. Ein Erwerb von Urheberrechten ist damit nicht verbunden.
Von der Erhebung der Gebühr  kann im begründeten Einzelfall ganz oder teilweise  abgesehen werden, sofern dies im Interesse des Kreises ist.




200,00 Euro

4. Verlust oder Beschädigung von Archivgut
(die Geltendmachung zivilrechtlich Ersatzansprüche bleiben unberührt)

Bildarchiv, je Stück

30,00 Euro

Bibliothek - Ersatzbeschaffung zuzüglich Bearbeitung

18,25 Euro

Archivalien individuell ermittelter Wert der Archivale oder mindestens 2,00 Euro je Blatt beziehungsweise Restaurierungskosten in voller Höhe zuzüglich Bearbeitung
- die Entscheidung über die Art des Entschädigungsanspruches trifft die Kreisarchivleitung                             

18,25 Euro

§ 2 Gebührenfälligkeit

Alle Entgelte sind im Voraus zu entrichten. Eine Rückerstattung von Entgelten bei Nichtwahrnehmung oder Nichtausschöpfung der vergebenen Benutzungsberechtigung ist ausgeschlossen.


§ 3 Sonstige Auslagen

Unbeschadet der nach § 1 dieser Gebührenordnung festzusetzenden Gebühren hat die Nutzerin oder der Nutzer dem Kreisarchiv die entstehenden Auslagen zu ersetzen.


§ 4 Verzichten auf die Gebührenerhebung in besonderen Fällen

Bei der Nutzung von Archivgut für wissenschaftliche, ortsgeschichtliche oder Unterrichtszwecke kann das Kreisarchiv auf die Erhebung von Gebühren nach § 1, Position 1.2.–1.4. dieser Gebührenordnung verzichten. Beträgt jedoch der Zeitaufwand für Anfragen nach § 1, Position 1.2. und 1.3. mehr als eine Stunde kann nach Ermessen der Kreisarchivleitung für jede weitere angefangene 15 Minuten Gebühren gemäß den entsprechenden Positionen fällig werden.

11.02.2026